Matthias Winter erhielt Ende Juni mehr als 80 Prozent der Wählerstimmen. Foto: Cools

Schwieriger Start für den Oberndorfer Wahlsieger Matthias Winter. Nachdem eine Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg eingegangen ist, verzögert sich seine Ernennung voraussichtlich.

Wie das Verwaltungsgericht in Freiburg mitteilt, ist dort die Klage einer Person, deren Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl in Oberndorf vom Landratsamt Rottweil zurückgewiesen wurde, eingegangen.

Zum Zeitpunkt unserer Anfrage lag diese dem Kommunalprüfungsamt des Landratsamtes Rottweil noch nicht vor, wie Pressesprecherin Andrea Schmider sagte. Das Landratsamt agiere in diesem Fall aber als Beklagter, stellvertretend für das Land Baden-Württemberg und werde eine sogenannte Klageerwiderung verfassen.

Diese Stellungnahme gehe mit den Akten über die Prüfung der zuvor beim Landratsamt eingegangenen Einsprüche an das Verwaltungsgericht Freiburg. Nach Stellungnahmen der Stadt und des Kandidaten werde das Verwaltungsgericht dann seine Entscheidung treffen, teilt das Gericht uns mit.

Was bedeutet das nun für Wahlgewinner Matthias Winter? „So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann Matthias Winter nicht zum Bürgermeister ernannt werden. Geplant ist, dass er am 6. September zum sogenannten „bestellten Bürgermeister“ ernannt wird“, erklärt Schmider.