Der Prozess um den Mord an Michael Riecher beginnt am 2. Mai. Foto: Lück

Neue Details zum Mord an Michael Riecher in Nordstetten. Prozess beginnt am Donnerstag, 2. Mai.

Horb - Wie und warum musste der Horber Unternehmer Michael Riecher sterben? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der mutmaßliche Täter Mohammed O. seinen "väterlichen Freund" erwürgte, um mit dem von ihm geplanten Raub nicht in Verbindung gebracht werden zu können. Der am 2. Mai beginnende Prozess muss aber noch einige Fragen beantworten.

Die Pressemitteilung des Landgerichts Rottweil bringt neue Details ans Tageslicht:

Mohammed O. war derjenige der beiden Täter, der den Raub geplant haben soll. Er habe den Entschluss gefasst, das Opfer zu berauben, heißt es im vom Gericht veröffentlichten Vorwurf.

Mohammed O. war auf Suche nach Komplizen

Der "Freund" von Riecher machte sich, so die Ermittlungsergebnisse, auf die Suche nach einem Komplizen und wurde beim staatenlosen Palästinenser B. fündig. Nach Informationen unserer Zeitung lernten sich beide in der Flüchtlingsunterkunft in der Kreuzerstraße kennen. Der Komplize B. ist abgelehnter Asylbewerber. Er klagte dagegen. Das Verfahren war zum Zeitpunkt der Tat noch nicht beendet. Er lebte zuletzt in einer Unterkunft für sozial schwache Bürger in Ludwigsburg.

Der Komplize begann zunächst alleine mit dem Raub. Er ging durch eine nicht abgeschlossene Tür – wahrscheinlich die von Riecher stets offen gelassene Terrassentüre – und forderte Geld.

Riecher wehrte sich kurz, aber erklärte sich schließlich zur Herausgabe des Geldes bereit. Der Komplize sperrte den Unternehmer dann in ein Zimmer ein. Erst dann kam Mohammed O. in die Wohnung. Blieb aber wohl erst mal unerkannt im Hintergrund.

Riecher übergab 3000 Euro. Das reichte dem Täter-Duo aber wohl nicht. B. forderte noch mehr Geld.

Jetzt trat Mohammed O. in Erscheinung: Er erwürgte seinen "väterlichen Freund", um nicht mit dem Raub in Verbindung gebracht zu werden.

Der Komplize sah dem Mord zu, ohne einzuschreiten. Deshalb wird auch er wegen Mordes angeklagt. Offiziell lautet die Anklageschrift: gemeinschaftlich begangener räuberischer Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord.

Neben dem gerichtlichen Nachweis, dass es sich um die beiden Täter handelt, sind noch mindestens zwei wichtige Fragen zu beantworten:

Hat Mohammed O. den Mord schon von Anfang einkalkuliert? Oder warum entschloss er sich dazu, den Unternehmer zu erwürgen, obwohl er eigentlich für Riecher nicht offensichtlich mit dem Raub zu tun hatte?

Der Prozess beginnt schon nächste Woche – am Donnerstag, 2. Mai, um 9 Uhr  vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil. Bisher sind neun weitere Verhandlungstage terminiert.
Vorsitzender Richter ist Karlheinz Münzer, er hatte unter anderem den Prozess gegen den Kaufland-Messerstecher geführt. Es gibt drei Nebenkläger, zwei Sachverständige und zwei Dolmetscher – obwohl Mohammed O. laut seines früheren Umfeld fließend Deutsch sprechen soll.

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