Torsten K. kann nach eigenen Angaben keine Maske tragen. (Symbolfoto) Foto: Kauffmann

Horber geht einkaufen ohne Mundschutz und weigert sich, ärztliches Attest vorzuzeigen. Ordnungsamt äußert sich.

Horb - Für einige Horber ist die Maskenpflicht eine der ungeliebtesten Einschränkungen durch die Corona-Krise. Neben Masken-Rebellen, welche sich grundsätzlich weigern, einen Mundschutz, aufzusetzen gibt es aber auch Bürger, welche aus gesundheitlichen Gründen keinen tragen. Der Horber Torsten K. (Name geändert) behauptet, dass das auf ihn zutrifft.

Siehe auch: Maskenverweigerer machen Aufstand in Bäckerei

Er kommt aus einem Horber Teilort und erklärt: "Ich trage aus gesundheitlichen Gründen keine Maske in Geschäften." Deshalb sei er befreit worden. Warum? "Die Gründe sind privat", antwortet er. In einigen Geschäften ist Torsten K. schon erfolgreich gewesen - ohne ein ärztliches Attest vorzuweisen.

"Mann ohne Maske" wird zum "Masken-Rebell"

In anderen Läden hatte der "Mann ohne Mund-Nasen-Schutz" keine Chance. K. berichtet: "Nachdem ich nun schon in mehreren Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten in Horb und Teilorten ›zurechtgewiesen‹ wurde, doch bitte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und mir sogar schon der Erwerb von Waren verweigert wurde, obwohl ich höflich mitteilte, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz trage und davon befreit bin. Mir wurde von Beschäftigten sowie auf Anfrage auch schriftlich von einem Horber Geschäftsinhaber mitgeteilt, sie hätten die Anordnung vom Ordnungsamt Horb, Personen darauf hinzuweisen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, gegebenenfalls ein ärztliches Attest zu verlangen sowie auch vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Verkauf von Waren zu verweigern."

Doch der Mann gibt nicht auf. Er sagt: "Die Corona-Verordnungen geben das nicht her. Ein ärztliches Attest braucht man nicht dabei zu haben." Der "Mann ohne Maske" wird jetzt offenbar zum "Masken-Rebell".

Torsten K. hat das Ordnungsamt der Stadt Horb aufgefordert, die entsprechenden Corona-Vorschriften zu ändern und die Einzelhändler auf diesen Punkt hinzuweisen. Seine Meinung: "Ein Recht des Einzelhändlers darauf, ein Attest vom Kunden zu fordern und in dieses Einsicht zu nehmen ergibt sich aus der gültigen Corona-Verordnung Baden-Württemberg sowie auch schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Ebenso wenig besteht eine Verpflichtung, ein entsprechendes Attest mitzuführen. Es ist deshalb absolut ausreichend, dass der Kunde, sofern er aufgefordert wird, eine Maske aufzusetzen, höflich auf die Ausnahmeregelung der Corona-Verordnung hinweist. Zu mehr ist der Kunde nicht verpflichtet und der Geschäftsinhaber beziehungsweise Mitarbeiter nicht berechtigt!"

Ordnungsamt äußert sich

Hat der "Mann ohne Mund-Nasen-Schutz" recht? Beugt sich das Rathaus dem "Masken-Rebellen"? Das Ordnungsamt der Stadt lehnt das ab. Es schreibt Torsten K:: "Die Maskenpflicht richtet sich zunächst an Einzelpersonen, also den Kunden. Allerdings eröffnet der Ladeninhaber eine Fläche, auf der sich Menschen begegnen, die allgemein zugänglich ist. Somit hat auch er Sorge dafür zu tragen, dass die Verkaufsfläche nicht zur Gefahrenfläche wird, weil Kunden sich nicht an diese Vorschrift halten. Da es sich bei einer Ladenfläche um ein Hausrechtsbereich mit öffentlichem Verkehr handelt, kann das Hausrecht in bestimmten Bereichen durch öffentliches Recht eingeschränkt werden, zum Beispiel in der Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes durch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Regelung ist somit wirksam und auch einzuhalten."

Und was ist mit dem Attest? Muss es K. vorlegen? Hier zitiert das Rathaus das Land Baden-Württemberg: "Wenn aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Sofern dies nicht offensichtlich ist, ist für spätere Kontrollen ein Nachweis erforderlich. Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung erfolgen." Die spätere Kontrolle. Das ist der entscheidende Satz. Das heißt wohl: Man muss das ärztliche Attest nicht unbedingt im Laden vorzeigen. Allerdings: Vor Ärger schützt das nicht.

"Mann ohne Maske" muss mit Bußgeldverfahren rechnen

Der "Mann ohne Maske" muss auf jeden Fall mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen, so das Rathaus: "In der Praxis bedeutet dies, dass bei Personen, die den Pflichtverstoß vor Ort begangen haben und zum Zeitpunkt der Feststellung keine Anknüpfungspunkte (gesundheitliche oder sonstigen Gründen) erkennbar waren, aus der sich eine Befreiung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ergibt, ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird."

Das Rathaus schreibt weiter: "Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest. Mit Vorzeigen der ärztlichen Bestätigung kann dieses Verfahren natürlich durch die jeweilige Person abgekürzt werden." Da droht dem "Mann ohne Maske" also jede Menge Ärger, wenn der Einzelhändler ernst macht.

Doch Torsten K. will sich dagegen wehren. Seine Auslegung: "Da in der Verordnung keine Mitführverpflichtung von Attesten verankert ist, haben auch weder die Ordnungsbehörden noch die Polizeibeamten ein Recht darauf, Einsicht in die Atteste zu nehmen." Er will weiter dafür kämpfen, dass er das Attest nicht zeigen muss.

Und der "Mann ohne Mund-Nasen-Schutz" deutet an, dass er möglicherweise sogar zum "Masken-Rebell" werden will. Torsten K: "Ich fordere das Amt für Recht und Ordnung in Horb am Horb a. N.ckar auf, einen neuen ›Rundbrief an die Einzelhandelsgeschäfte in Horb‹ zu verfassen."

Inzwischen wird bundesweit noch mehr Druck nach der Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten gemacht, die Maskenpflicht mit höheren Bußgeldern umzusetzen. Lediglich Sachsen-Anhalt schert aus.

"Bisher konnten Verstöße nach einer Ermahnung behoben werden."

Wie knallhart geht das Rathaus Horb jetzt gegen Masken-Verweigerer vor? Rathaussprecherin Inge Weber: "Der gemeindliche Vollzugsdienst wird in nächster Zeit vermehrt Kontrollen durchführen und erforderlichenfalls Verstöße auch ahnden."

Wie knallhart ist das Rathaus bisher gegen Masken-Verweigerer vorgegangen? Wurden Bußgelder verhängt?

Die Rathaussprecherin: "Bisher konnten Verstöße nach einer Ermahnung behoben werden." Und was ist mit diesem Gerücht, das in der Stadt herumgeistert: Hat das Ordnungsamt anonym Testkäufe ohne Maske gemacht und Verkäufer bedrängt, ihnen trotzdem etwas zu verkaufen und hinterher ein saftiges Bußgeld verhängt? Die Rathaussprecherin: "Solcher Praktiken würde sich die Stadtverwaltung nicht bedienen."