Ein Mann hat sich vor einer Sozialarbeiterin entblößt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock/photomak

23-jähriger Angeklagter beschimpft Mitarbeiterin einer Asylunterkunft. Sozialarbeiterin gibt Einblick in ihre Arbeit.

Horb - Respekt. Das war das wichtigste Wort in dem Prozess gegen einen 23-jährigen Gambier vor dem Amtsgericht in Horb. Diesen Respekt würde er oftmals vermissen lassen, machte Amtsrichter Albrecht Trick in der Verhandlung deutlich.

Der junge Mann war wegen Exhibitionismus angeklagt. Doch schon zuvor war er wegen Drogenmissbrauch, Bedrohungen, Beleidigungen und körperlicher Gewalt aufgefallen. Mehrere Asylunterkünfte im Landkreis hatte er bereits verlassen müssen, da er sich bisher nicht benehmen konnte. Einen Security-Mann hatte er zusammen mit einem anderen Bewohner einer Unterkunft in Freudenstadt so zusammengeschlagen, dass dieser bis heute an den Folgeschäden leidet. Deshalb wurde er bereits zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zwei Monate Gefängnisstrafe

Doch für seine neueste Tat muss er nun erstmals für zwei Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im September vergangenen Jahres gegenüber seiner Sozialarbeiterin in einer Asylunterkunft im Kreis Freudenstadt exhibitionistisch gehandelt zu haben. Die betroffene Frau berichtete vor Gericht: "Ich sollte einen Brief für ihn lesen. Dann sollte ich eine E-Mail für ihn schreiben. Ich saß am Schreibtisch, er stellte sich hinter mich. In einer unangemessenen Nähe. Als ich mich umdrehte, sah ich, dass er die Jogginghose heruntergezogen hatte. Er machte Onanier-Bewegungen. Ich habe geschrien und bin aus dem Büro gelaufen. Das war einfach nur ekelhaft." Bis heute werde sie von diesen Bildern im Kopf verfolgt. Zunächst war sie sich unsicher, was sie nun machen wolle. "Eine Freundin, mit der ich dann kurz danach zufällig telefoniert habe, hat mir dann dazu geraten, den Vorfall anzuzeigen. Ich hatte auch Angst, dass er mir auflauern könnte."

Der Mann aus dem westafrikanischen Gambia, dessen Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sah sich unschuldig vor Gericht geladen. Immer wieder schilderte er seiner Englisch-Dolmetscherin auf Deutsch, dass doch gar nichts vorgefallen sei und beschimpfte das Opfer sogar als "Nazi". "Ich hatte immer Probleme mit dieser Frau." Richter Trick platzte daraufhin der Kragen, und er forderte Respekt ein, verbunden mit der Androhung einer Strafe für Beleidigung.

Beleidigungen seien beim Angeklagten an der Tagesordnung, schilderte die Sozialarbeiterin. "Er ist immer sehr aggressiv und respektlos. Oftmals war er auch durch Drogen zugedröhnt." Welche Worte das zum Beispiel seien, mit denen sie beleidigt wurde, fragte der Richter. Der Zeugin fiel es sichtlich schwer, Worte wie "Fotze" oder "Hure" in den Mund zu nehmen. "Warum haben Sie denn da keine Anzeige erstattet?", hakte Trick nach. Die Sozialarbeiterin antwortete: "Wissen Sie, das ist in den Asylunterkünften unser täglich Brot, dass wir von Migranten beschimpft werden. Damit wollen und können wir uns gar nicht aufhalten, weil wir unsere Arbeit machen wollen. Ich bin nicht gern ein Opfer."

Keine Bewährungsstrafe

Richter Trick fackelte schließlich nicht lange und benötigte nur wenige Minuten Bedenkzeit, um zu einem Urteil zu kommen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte bereits eine "sehr schwierige Sozialprognose" attestiert, hatte aber noch eine dreimonatige Bewährungsstrafe vorgeschlagen, verbunden mit 60 Stunden Sozialarbeit und einem Antiagressionstraining. Bewährung wollte Trick dem Angeklagten, der ohne Anwalt erschien, allerdings nicht mehr geben.

Zwei Monate Haftstrafe lautete sein Urteil. "Wenn es nach mir ginge, müssten sie die auch absitzen. Wer nicht hören will, muss fühlen." Auch wenn im Prozess Aussage gegen Aussage stand, habe er keinen Zweifel an der Schilderung der Sozialarbeiterin. "Sie hat vor Gericht einen ruhigen und besonnenen Eindruck gemacht. Sie hat sehr anschaulich gemacht, dass sie sich in der Unterkunft immer wieder Beleidigungen gefallen ließ, aber die exhibitionistische Tat nicht mehr."

Der Angeklagte sei bereits mehrfach auffällig geworden. "Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung – das sind alles Delikte gegen die körperliche und psychische Integrität von Personen." Auch vor Gericht habe er keinen Respekt gezeigt und sei allen Prozessbeteiligten ständig ins Wort gefallen. "Sie reden selbst ständig von Respekt, aber Sie selbst zeigen ihn nicht." Der Verurteilte redete dann auch nach der Verhandlung weiter. Doch der Richter hatte genug und verließ schnell den Gerichtssaal.