Das Landgericht Hechingen hat einen 67-jährigen Mann verurteilt. Foto: Maier

67-Jähriger in zweiter Instanz erneut verurteilt. Angeklagter spricht von "Psycho-Folter".

Hechingen - In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hechingen gegen einen 67-Jährigen, der unter anderem pornografische Aufnahmen von Kindern besaß, wurde am dritten Verhandlungstag ein Urteil gefällt. Er muss 1650 Euro Geldstrafe bezahlen.

Das Amtsgericht hatte in seinem Urteil im März noch 2250 Euro als Strafe vorgesehen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Besitz von Kinderpornografie und die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochen Wortes zu bestrafen sei. Nicht bestraft wird dagegen, das er unter den Rock einer Dreijährigen auf einem Spielplatz gefilmt hat. Im deutschen Gesetz gebe es dafür bisher keine entsprechenden Paragrafen sondern lediglich einen Regierungsentwurf, dies unter Strafe zu setzen.

Mutter des Mädchens traumatisiert

"Sie wollen Frieden in die Welt bringen, dabei verlieren sich die Blick auf andere Individuen", erklärte der Richter in seiner Begründung. Die Mutter des Mädchens sei traumatisiert. "Sie haben kein Wort des Bedauerns geäußert, dabei ist das Kind in seiner Lebensqualität eingeschränkt. Das ist bedenklich. Denken Sie auch an andere Menschen und nicht nur an sich", gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg.

In der Begründung des Mannes sei vieles "nebulös" gewesen. Alle 1600 Dateien hätten sich die Kammermitglieder nicht angesehen, "das mussten wir uns nicht zumuten", so der Richter. 79 Dateien hätten ausgereicht, um zur Erkenntnis zu kommen, dass der Angeklagte "härteste Kinderpornografie in gehörigem Umfang" besessen habe.

Bevor das Urteil gesprochen wurde, hielten der Angeklagte und der Staatsanwalt ihre Plädoyers. Letzterer rüffelte zunächst den 67-Jährigen, dass im Gericht nicht der Platz sei, um dessen Lebengeschichte aufzuarbeiten. Der Unfall in den 1980er-Jahren sei nicht Gegenstand der Verhandlung. Der Mutter der damals Dreijährigen eine Mitschuld zu unterstellen, sei verwerflich. Es gehe um drei Taten, das Filmen unter den Rock des Kindes, den Besitz der Kinderpornografie und die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Es habe keine Befugnis vorlegen, dem Mädchen unter den Rock zu filmen. "Ihre Weltverbesserungstheorie rechtfertigt das nicht", meinte der Staatsanwalt in Richtung des Angeklagten. Er hätte keine Abwägung vorgenommen, die Betroffenen hätten sich seinen Interessen unterordnen müssen. Für sein Projekt sei kein Video erforderlich gewesen, ein Blick in die Medien oder ein Gespräch mit Betroffenen wäre ausreichend gewesen.

Zuvor hatte der Angeklagte moniert, dass er dem Gericht mehrmals Entlastungsargumente per Fax zukommen lassen habe, diese aber unberücksichtigt blieben. Und kritisierte die örtliche Presse, wo nichts Entlastendes über ihn zu lesen gewesen sei.

Angeklagter übergibt 20-seitiges Plädoyer

Dann trug er 75 Minuten sein Plädoyer vor, das er auf 20 Seiten abgetippt hatte. " Mit einem einfachen Video wollte ich darstellen, wie die Welt funktioniert", erklärte er. Der Richter habe ihm deutlich gemacht, dass er sich nicht damit beschäftigen wolle und ihn Kritik von Nichtjuristen nicht interessiere. Der Angeklagte sprach von "Selbstherrlichkeit der Justiz" sowie von "Psycho-Folter."

Erst auf Seite neun ging auf die ihm vorgeworfenen Taten ein. Er habe ausschließlich ein Interesse an der Missbrauchsprävention gehabt und sich dem Kind so genähert, dass es die Mutter wahrnehmen musste. "Die perversen Vorstellungen der Staatsanwaltschaft konnten nicht ansatzweise bewiesen werden", meinte der 67-Jährige. "Verhalten, für das ich mich eigentlich schäme", räumt er immerhin ein. Er habe so viel Ignoranz seitens der Gerichte in der Vergangenheit erfahren, dass er nun hoffe, eine faire Verhandlung zu bekommen. Im Antrag bat er als Anerkennung seiner Bemühungen um Freispruch.