Zur Untermauerung seiner Weltverbesserungs-Theorie will ein Mann einem Mädchen auf einem Spielplatz unter den Rock gefilmt haben. Im Landgericht zieht sich der Prozess über diesen Vorgang lange und zäh hin. (Symbolbild) Foto: Archiv

Zeitaufwändige Verhandlung wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie. Angeklagter bringt Verfahren nicht voran.

Hechingen - Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, gelegentlich drehen sie sogar hohl. Derzeit ist das in einem Landgerichts-Verfahren wegen eines kinderpornografischen Übergriffs zu erleben.

Das Problem in diesem Fall: Der Angeklagte hält stundenlange Vorträge, begründet Anträge, fordert Gutachter für alles mögliche. Die Antwort von Richter und Staatsanwalt ist dann zwar immer recht kurz, und im Kern ist die Aussage immer die gleiche: Abgelehnt. Aber die Stunden verrinnen. So passiert auch wieder am Montag. Von 9 bis 12 Uhr dauerte die Verhandlung. Die eigentlich geplanten Plädoyers mussten dann verschoben werden, weil sich der Angeklagte aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sah, seine Verteidigungsrede zu halten. Jetzt geht es am 16. Dezember weiter.

Um was es geht: Ein 67-Jähriger geht gegen eine Geldstrafe vor, zu der er verurteilt wurde, weil er auf einem Spielplatz einem Mädchen unter den Rock gefilmt hatte, nachdem er es zuvor dazu brachte, sich zu bücken. Dazu hatte er Chips fallen lassen.

Er will seine Erkenntnisse verfilmen

Seine Version der Geschichte: Nachdem er 1984 durch die schweren Folgen eines Unfalls seine Erwerbstätigkeit aufgeben musste, hat er sich anderen Themen zugewandt. Er fühlt sich als Journalist, zudem ist er überzeugt, dass er durch lesen und nachdenken bedeutende Erkenntnisse über die Welt und im Besonderen über die Evolution gewonnen hat. All das will er in einem Film darstellen, und warum er dazu einem Mädchen unter den Rock filmen muss, ist einer der vielen offenen Fragen in diesem Vorfall.

Erstaunlich: Dass er das Mädchen und dessen Mutter schwer geängstigt hat, dass er andere Menschen so schwerwiegend in ihrem Glück beeinträchtigt hat, scheint ihn kaum zu bekümmern. Jedenfalls geht er darauf nicht ein.

Dass aber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht seine eigentümliche Sicht der Geschichte nicht näher in Betracht ziehen, kann er nicht akzeptieren. Sozialpsychologen sollen bestätigen, dass er aus seiner Perspektive betrachtet nichts unrechtes getan hat. Der Richter ist überzeugt, dass die Justiz selbst über genug Sachverstand verfügt, solche Vorgänge zu beurteilen. Die Anträge müssen dennoch angehört und beantwortet werden.

In der ersten Verhandlung hatte der Angeklagte schon über 100 Minuten seine Ideen vorgetragen, in der Verhandlung an diesem Montag waren wieder zwei Schöffen, ein Richter und ein Staatsanwalt versammelt, die pflichtschuldig und mit professionell ausdruckslosen Gesichtern zuhörten, was der Angeklagte nun wieder vom Stapel ließ. Begeistert wirkten sie nicht vom Prozessverlauf, aber jeder hat eben das Recht auf ein Verfahren. Mal sehen, ob der nächste Prozesstag zu einem Urteil führt.