Die Haus- und Grundeigentümer haben bei ihrer Hauptversammlung Jahresbilanz gezogen. Eine Erkenntnis dabei: Altersarmut entpuppt sich oft als Mieterarmut. Von der Stadt fordern sie die Nachbesserung der Bodenrichtwerten bei der Grundsteuerreform.
Der Vorsitzende des Vereins Rechtsanwalt Jürgen Bett begrüßte laut Mitteilung eine stattliche Zahl an Mitgliedern. Vor allem das kurz zuvor in Kraft getretene neue Gebäudeenergiegesetz und die Grundsteuerreform beschäftigten den Vorstand. Der Mitgliederbestand liegt stabil bei knapp 900 Mitgliedern. Auch der Kassenbestand des Traditionsvereins wurde positiv zur Kenntnis genommen, so dass die Entlastung des Vorstands eine reine Formalie war. Wahlen standen nicht an.
Bett berichtete über das abgelaufene Vereinsjahr, eine gut besuchte Infoveranstaltung zur Grundsteuerreform in der Kastellhalle in Waldmössingen sowie über den gestiegenen Beratungsbedarf bei den Mitgliedern. Weit weniger positiv äußerte sich der Vorsitzende über die Entwicklung des Bausektors und die damit einhergehenden schwierigen Finanzierungskonditionen sowie gestiegenen Baupreise.
Grund teils nicht bebaubar
Bett referierte, dass allein im Kreis Rottweil in den ersten sechs Monaten 2023 die Zahl der Baugenehmigungen um fast 40 Prozent gesunken sei. Er bezeichnete es als „bedenkliche Tendenz“, wenn immer mehr Menschen aus finanziellen Gründen auf ein Eigenheim verzichten müssten. Denn, so der Vorsitzende, Altersarmut sei oftmals auch Mieterarmut. Bett warb daher, auch in diesen schwierigen Zeiten dafür, dass Grundeigentum – zur Vermeidung der Altersarmut – individuell als Altersvorsorge geschaffen wird, heißt es weiter.
Andernorts geht’s ja auch
Anschließend berichtete Bett, dass der HuG sich mit der Stadt Schramberg in Kontakt gesetzt hatte, um die bisherigen Bodenrichtwerte nochmals anzupassen. Da ergriff der stellvertretende Vorsitzende Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Pfaff das Wort und erklärte, dass die Stadt Calw etwa von sich aus die Möglichkeit wahrgenommen habe, um vermeintlich ungerechte Richtwerte anzupassen.
In Schramberg, so Pfaff, seien die topografischen und örtlichen Gegebenheiten mit dem Fall Calw vergleichbar, so dass es auch Fälle geben wird, bei denen Eigentümer mit der neu zu erhebenden Grundsteuer übermäßig belastet werden, weil sie zwar über ein großes Wohngrundstück verfügen, dieses aber aufgrund der Außenlage des Grundstücks in Zukunft nie zusätzlich bebaut werden können wird.
Nein zu Flüchtlingsheim
Auch aus den Reihen der Mitglieder kam der Hinweis, dass per Gesetz ein Randstreifen entlang der Bundesstraßen unbebaut bleiben muss und diese Flächen im Rahmen der Bodenrichtwertkarte nicht anders bewertet wurden. Kurzum der HuG bemängelt, dass die Bodenrichtwerte in Schramberg aufgrund der topografischen und zum Teil historischen Entwicklung der Grundstücke sowie wegen derer Lage dringend überarbeitet – zumindest überprüft werden müssen.
Insgesamt – da waren sich die Mitglieder einig – sei in Schramberg eher damit zu rechnen, dass sich der Verkehrswert der Grundstücke vor allem in der Talstadt weiter negativ entwickeln werde, sollten die politisch verantwortlichen Personen nicht konsequent gegensteuern. Auch zur geplanten Unterbringung von bis zu 200 Flüchtigen in einer Industriebrache der Talstadt hat sich der Verein gegenüber der Stadt und dem Gemeinderat positioniert und eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge gefordert.
Zuletzt informierte der Vorstand noch über die neuen obergerichtlichen Entscheidungen zu den Themen Mietrecht und Kaufvertragsrecht.