Bei der Grundsteuer geht’s ums Geld – auch deshalb sind Fehler unerwünscht. Foto: Jens Büttner/ZB/dpa/Jens Büttner

Bis 31. Januar mussten Eigentümer ihre Erklärung der Grundsteuer B abgeben. Bereits dabei zeigte sich, dass die Tücken im Detail liegen - vor allem wegen der Bodenrichtwerte. Der Gutachterausschuss bei der Stadt Calw will das nicht einfach hinnehmen.

Bis 31. Januar mussten Eigentümer ihre Erklärung der Grundsteuer B – für (un)bebaute Grundstücke – ans Finanzamt geschickt haben. Wie hoch die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 sein wird, ist noch unklar. Allerdings zeigt sich bereits bei der Erklärung, dass die Tücken im Detail liegen. Vor allem wegen der Bodenrichtwerte.