Weide- oder Laufstallhaltung fordern die Tierschützer für Rinder, doch momentan gibt es auch nicht viele Ställe mit Anbindehaltung, die zunehmend in der Kritik steht. Foto: Siegmeier

Landratsamt nimmt Stellung zu Rinderhaltung bei Flözlinger Landwirt. Anbindehaltung ohne Auslauf noch zulässig.

Zimmern-Flözlingen - Erst die Schweine, jetzt offenbar die Rinder. In die Landwirtschaft in Flözlingen, die in den vergangenen Wochen mehrfach in den Schlagzeilen war, scheint keine Ruhe einzukehren.

Während derzeit die Schweinehaltung sukzessive und in enger Begleitung durch das Veterinäramt abgebaut und letztlich eingestellt wird, ist der Landwirt offenbar erneut in die Kritik geraten. Die Tierrechtsorganisation Peta hat bei der Rottweiler Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet, weil der Landwirt seine Rinder in der so genannten Anbindehaltung hält. Bereits in den ersten Artikeln um die Landwirtschaft ist zu lesen, dass das Veterinäramt sowohl bei den Legehennen als auch bei den Rindern keine Beanstandungen hatte. Und nun doch?!

Anbindehaltung ohne Auslauf oder Weide noch zulässig

"Bei der letzten Kontrolle der Rinderhaltung in Flözlingen Anfang Oktober wurde festgestellt, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und kein Grund zur Beanstandung gegeben ist", betont Landkreispressesprecherin Brigitte Stein auf Anfrage. Derzeit seien im Land aber mehrere dieser Anzeigen bekannt, und es gehe dabei nicht um einen Einzelfall, "sondern generell um Rinderhaltung in Anbindehaltung", erklärt Stein. Aus fachlicher Sicht werde die Anbindehaltung von Kühen nicht unkritisch gesehen. Ein rechtliches Verbot gibt es aber derzeit nicht.

Tierschutzrechtlich sei die ganzjährige Anbindehaltung ohne Auslauf oder Weide derzeit noch zulässig. "Das angebundene Tier benötigt dabei so viel Bewegungsraum, dass ein ungehindertes Abliegen und Aufstehen möglich ist", erläutert Stein weiter. Dennoch sei ein Verbot dieser Form der Haltung auf Bund-Länderebene seit einiger Zeit im Fokus.

Land behalte Anbindehaltung im Blick

"Bei der letzten Änderung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung wurden Vorschläge mit Übergangsfristen diskutiert, sind aber wieder verworfen worden", informiert Stein. Das Land behalte die Anbindehaltung dennoch im Blick.

Das Ministerium Ländlicher Raum sei nicht untätig in dieser Richtung, sondern berate und fördere landwirtschaftliche Betriebe dahingehend, dass sie zur Verbesserung des Tierwohls auf Laufstallhaltung umstellen. "Insbesondere bei Neu- und Umbauten von Stallungen werden seit Jahren aktuellere Haltungssysteme umgesetzt", weiß Stein.

Auch seitens des Handels würden betroffene Betriebe zur Anpassung ihrer Haltungsbedingungen gedrängt, indem der Lebensmitteleinzelhandel ankündigt, in absehbarer Zeit keine Milch mehr aus ganzjährigen Anbindehaltungen anbieten zu wollen. "Insbesondere im Schwarzwald gibt es aber noch etliche kleinere Rinderhaltungen in Anbindehaltung (dort oft noch gekoppelt mit zeitweiliger Weidehaltung), die noch nicht entschieden haben, ob sie die Investition tätigen wollen oder mit der Rinderhaltung aufhören. In Ortslagen sei ein Umbau wegen Emissionen problematisch.