Die EU-Kommission hält die Pkw-Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für nicht vereinbar mit EU-Recht. Foto: dpa-Zentralbild

Die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hat die Pkw-Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt als für nicht vereinbar mit EU-Recht kritisiert. Die Maut diskriminiere EU-Ausländer.

Berlin/Brüssel - Kurz vor dem erwarteten Kabinettsbeschluss zu den Pkw-Maut-Plänen erhöht Brüssel den Druck auf Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). In einem Brief an Dobrindt bezeichnet EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc die aktuellen Pläne als unvereinbar mit EU-Recht. „Es wird ernst“, sagte ihr Sprecher. Doch Dobrindt hält an der Maut fest: Er wies die Bedenken am Montag zurück und will das Gesetzesvorhaben wie geplant an diesem Mittwoch der Ministerrunde vorlegen, dann folgt das parlamentarische Verfahren.

Bulc warnte in einen Brief an Dobrindt, dass der bisher in Brüssel zur Prüfung vorgelegte Gesetzestext auf einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinauslaufen würde. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor, zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Ein Dobrindt-Sprecher bestätigte, dass das Schreiben am Freitag per Mail im Ministerium eingegangen sei.

Darin nennt die EU-Kommissarin zwei Hauptkritikpunkte: So bevorteile die Anrechnung der Pkw-Maut auf die Kfz-Steuer deutsche Autofahrer, weil nur sie dadurch entlastet würden. Das führe zu einer indirekten Diskriminierung von EU-Ausländern. Zudem seien die Kurzzeit-Vignetten für Ausländer (20 Euro für zwei Monate, 10 Euro für zehn Tage) zu teuer. „Insbesondere Fahrer von Autos mit kleineren Motoren zahlen einen unverhältnismäßigen Preis für Kurzzeit-Vignetten im Vergleich zu Jahres-Vignetten.“ Der Preis der Jahres-Vignetten berechnet sich nach Motorgröße, Schadstoffausstoß und Baujahr.

Der Entwurf soll diese Woche im Kabinett beraten werden

Dobrindt entgegnete in einem der dpa vorliegenden Schreiben, EU-Ausländer hätten keine höhere Belastung zu tragen als Inländer. Die Einführung einer Infrastrukturabgabe stelle auch in der Kombination mit Freigrenzen bei der Kfz-Steuer keine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar. Denn alle in- und ausländischen Halter von im Inland zugelassenen Kfz würden anderweitig, nämlich durch Kfz-Steuern, einen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung leisten, der in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen sei.

Der Entwurf soll diese Woche im Kabinett beraten werden, ebenso wie ein zweiter Entwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für Reduzierungen bei der Kfz-Steuer, die Inländern einen centgenauen Maut-Ausgleich garantieren sollen. „Es bleibt bei dem Termin am Mittwoch“, sagte Dobrindt der dpa.

Die EU-Kommission wiederholte auf Anfrage ihre bekannte Position: Es dürfe keine Diskriminierung aufgrund der Nationalität geben. „Alle Fahrer, deutsch und ausländisch, müssen gleich behandelt werden.“ Über dieses Prinzip des EU-Vertrags werde nicht verhandelt. Die EU-Kommissarin habe Dobrindt ihre Bedenken mitgeteilt. Die Brüsseler Behörde werde die deutschen Pläne weiter im Auge behalten.

Ein Sprecher Dobrindts warf Bulc vor, ihren Brief mit heißer Nadel gestrickt zu haben. Der Kommission hätten offenbar die beiden aktuellen Gesetzentwürfe zum Thema gar nicht vorgelegen.