Dunningens Bürgermeister Peter Schumacher besuchte nun kürzlich den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel, in Stuttgart. Foto: Hezel

Peter Schumacher besuchte Stefan Teufel. Das Hauptthema war dabei die Investitionskostenbeteiligung der Umlandgemeinden an Schulbaumaßnahmen und das wegweisende Gerichtsurteil des VGH.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Dezember 2022 ein bedeutendes Urteil in Bezug auf die Sanierung von Schulen getroffen. Dieses Urteil hat enorme praktische Auswirkungen angesichts des aktuellen Sanierungsbooms an Schulen, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Das Urteil

In dem Urteil wurden die Bescheide des Kultusministeriums, sechs umliegende Gemeinden der Stadt Geislingen zu verpflichten, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung an der Generalsanierung der Realschule Geislingen zu treffen, als rechtmäßig festgestellt.

Rechtsgrundlage war, dass wenn das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde feststellt, dass Sanierung oder Neubau einer Schule ein dringendes öffentliches Bedürfnis darstellt, die Umlandgemeinden finanzielle Unterstützung leisten müssen.

Dunningens Bürgermeister Peter Schumacher besuchte nun kürzlich den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel, in Stuttgart und tauschte sich unter anderem zu diesem Thema mit ihm aus.

Finanzieller Kraftakt

Für die Kommunen sei die Investitionskostenbeteiligung ein enormer finanzieller Kraftakt, hieß es. „Viele Gemeinden, allen voran die Kleineren, stehen derzeit vor enormen Herausforderungen. Die unerwarteten Mehrkosten, denen sich die Gemeinden nun gegenübersehen, sind kaum zu stemmen“, stellte Stefan Teufel fest. Es sei zu begrüßen, dass das Land im Zuge der Novellierung der Verwaltungsvorschrift Schulbau die Kostenrichtwerte zum 1. Januar um 35 Prozent erhöht habe und den Auswärtigenzuschlag ab 1. Januar 2025 von 0,7 auf 1,0.

„Grundsätzlich ist das Urteil für die Praxis positiv zu bewerten. Es erleichtert Einigungsprozesse zwischen Träger- und Nachbargemeinden. Zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren sollten daher vermieden werden. Aber auch Verhandlungen, die wiederholte Gremienbeteiligungen erfordern, sind mit hohem Aufwand verbunden. Eine Standardisierung der Kostenbeteiligung ist somit zu begrüßen“, so Teufel.