80 Kilo Marihuana wurden 2019 in Bisingen gefunden. Dafür muss nun ein dritter Mann ins Gefängnis. Foto: Balk

Der Kriminalfall um den bislang größten Drogenfund im Zollernalbkreis findet vorläufig seinen Abschluss. Ein 26-Jähriger wird im Zusammenhang mit 80 Kilogramm, die im Bisinger Gewerbegebiet aufgefunden wurden, verurteilt.

Hechingen/Bisingen - Es war der bislang größte Drogenfund, der Kriminalermittlern im Zollernalbkreis jemals gelungen ist: Im Dezember 2019 stellten Fahnder der Rauschgiftermittlungsgruppe des Balinger Kommissariats in einer Gewerbehalle in Bisingen nächtens 80 Kilogramm Marihuana sicher, nachdem ein stiller Alarm die Pläne dreier Männer im Gewerbegebiet "Hinter Stöck" durchkreuzt hatte. Ein Tatverdächtiger wurde vor Ort festgenommen, einem weiteren Verdächtigen gelang die Flucht; er wurde nach monatelanger, ebenso intensiver wie öffentlichkeitswirksamer Fahndung inhaftiert.

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Das Duo wurde, jeweils wegen Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel, durch das Landgericht Hechingen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Kriminalakte war damit jedoch noch nicht geschlossen: Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei führten auch nach den beiden Verurteilungen verdeckte Ermittlungen gegen einen weiteren Verdächtigen aus Hechingen. Dieser wurde am 29. Juni 2021 wegen des dringenden Tatverdachts, andere Rauschgiftdelikte begangen zu haben in Untersuchungshaft genommen und angeklagt. Dabei ging es ebenfalls um den Handel mit Marihuana im Kilobereich sowie um Kokain.

Verschlüsselte Nachrichten

In diesem, wegen anderweitiger Rauschgiftdelikte geführten Verfahren werteten die Ermittler – wie in weiteren Fällen, die im vergangenen Jahr mehrjährige Haftstrafen vor dem Landgericht Hechingen zur Folge hatten – verschlüsselte Chat-Nachrichten der Kommunikationsdienste EncroChat und SkyECC aus. Dabei erhärtete sich gegen den 26-jährigen Hechinger zusätzlich der Verdacht des Handeltreibens. Benannt wurde der Fall als in der "Akte 80 Kilo".

Zehn Jahre Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhob in zwei Anklageschriften Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgerichts wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Am Ende der mehrtägigen Hauptverhandlung vor der Strafkammer stand eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln in insgesamt zwölf Fällen sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handeltreiben.

Gegen den Mann wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie die Einziehung von Wertersatz in Höhe von mehr als 280 000 Euro angeordnet. Der Angeklagte hat zur Sache nichts ausgesagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf die Revision des Angeklagten wird der Bundesgerichtshof das Urteil in rechtlicher Hinsicht überprüfen.

Verteidigung unterliegt

Die Strafkammer hat wie bereits in vorangegangenen Strafverfahren – im Einklang mit weiteren Land- und Obergerichten in Deutschland – die verschlüsselten Chatnachrichten für verwertbar erachtet und bei ihrer Urteilsfindung berücksichtigt. Die Verteidigung war der Verwertung der Chatnachrichten entgegengetreten.