Am Sonntag entscheidet sich, wer neuer OB von Calw wird. (Symbolbild) Foto: dpa

Wirbel um Unterstützung von Gerd Kunzmann bleibt wohl folgenlos. RP liegt kein Einspruch vor.

Calw - Neuer Termin, gleiches Spiel. Nur dieses Mal wird es definitiv einen Sieger oder eine Siegerin geben. Am Sonntag, 13. Oktober, stehen die Neuwahlen für den Posten des Oberbürgermeisters Calw an. Was dabei zu beachten ist, erklären wir hier.

Nachdem der erste Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 29. September, keinen Nachfolger des noch amtierenden OBs Ralf Eggert gebracht hatte, wird nun endgültig entschieden.

Kandidaten

Obwohl es in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern möglich ist, sich erst für die Neuwahl zu bewerben, hat das in Calw niemand gemacht. Auf dem Wahlzettel werden die Bürger keine neuen Namen vorfinden. Genau genommen werden dort genau dieselben Bewerber zu finden sein, wie schon im ersten Wahlgang: Samuel Speitelsbach, Anabel Hirsch, Gerd Kunzmann und Florian Kling. Keiner der Kandidaten hatte seine Bewerbung zurückgezogen – somit sind alle weiterhin im Rennen. Wenn auch nicht alle ganz freiwillig. So meinte Speitelsbach auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten, er trete zur Neuwahl nicht mehr an. Unterdessen bestätigte Marion Buck, Fachbereichsleiterin Steuerung und Service bei der Stadtverwaltung, dass "niemand seine Bewerbung zurückgezogen" hatte.

Beim ersten Wahlgang hatte sich Kling mit 44,4 Prozent die meisten Stimmen gesichert. Kunzmann bekam 32,2 Prozent, Hirsch 22,7 Prozent und Speitelsbach 0,6 Prozent.

Unterlagen

Für die Neuwahl wurden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt, erklärt Buck. "Die Wähler haben im Wahllokal ihre Wahlbenachrichtigung zurückerhalten. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie auch bei der Neuwahl im Wahllokal wählen", meint sie. Neue Wahlbenachrichtigungen erhalten laut der Fachbereichsleiterin lediglich Wähler, die erst für die Neuwahl wahlberechtigt sind – also zum Beispiel jene, die zwischen der Erstwahl und der Neuwahl 16 Jahre alt geworden sind oder zwischen dem 30. Juni und dem 13. Juli nach Calw gezogen sind.

"Briefwähler, die bei der Antragstellung für die Erstwahl bereits angegeben haben, dass sie auch bei einer eventuellen Neuwahl Briefwahl beantragen möchten, bekommen die Briefwahlunterlagen für die Neuwahl automatisch zugesandt", erläutert Buck. Alle anderen, die sich nun für die Briefwahl entscheiden, können das über die Homepage der Stadt tun oder den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ans Rathaus schicken.

Wer seine Benachrichtigung nach dem ersten Wahlgang verlegt oder versehentlich entsorgt hat, sollte bei der Urnenwahl seinen Personalausweis vorlegen. "Dann wird man ebenfalls zur Wahl zugelassen", beruhigt Buck. Sollte jemand die Briefwahl beantragen wollen und seine Wahlbenachrichtigung nicht finden, genüge eine E-Mail an die Adresse wahlen@calw.de. "Voraussetzung ist, dass man seine Adresse und sein Geburtsdatum mitteilt", sagt die Fachbereichsleiterin. Wahllokale und die Uhrzeit, zu der die Calwer ihre Stimmen abgeben können, sind identisch wie am 29. September.

Beteiligung

Mit Unverständnis und Frustration wurde sowohl in den sozialen Netzwerken, als auch von Stadträten und Bürgern die niedrige Beteiligung im ersten Wahlgang zur Kenntnis genommen. Lediglich 41,5 Prozent der Wahlberechtigten hatten ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel abgegeben. Ob das bei der Neuwahl besser wird, darf bezweifelt werden. Denn obwohl vielerorts zur Wahl aufgerufen wurde, verringere sich die Beteiligung bei einer Neuwahl erfahrungsgemäß, erläutert Buck. "Ob dies in unserem Fall bei der geringen Wahlbeteiligung bereits bei der Erstwahl ebenso ist, bleibt abzuwarten."

Wahlkampf

In Sachen Wahlkampf hatte in der vergangenen Woche ein Foto von Dieter Kömpf, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Gemeinderat, und OB-Kandidat Gerd Kunzmann für Wirbel gesorgt. Kömpf hatte sich an Kunzmanns Seite gezeigt und somit auch seine Unterstützung bekundet. Einige Bürger hatten daraufhin den Vorwurf erhoben, Kömpf müsse sich als stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses neutral verhalten.

Bei einem ähnlichen Fall im Kreis Emmendingen vor zwei Jahren – dort hatte der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses eine Wahlempfehlung ausgesprochen – hatte das Landratsamt allerdings keine Bedenken. Die Begründung: Es gelte immer abzugrenzen, ob eine Äußerung als Privatperson oder in einer amtlichen Funktion abgegeben worden sei. Zunächst gelte der Grundsatz der Meinungsfreiheit.

Doch wie verhält es sich nun mit der Situation in Calw? Darauf gibt es erst mal keine abschließende Antwort. Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, dass vorläufig keine Einschätzung erfolgen könne. Dazu müsse der Sachverhalt zunächst geprüft werden; dies wiederum geschehe aber erst, wenn jemand eine Beschwerde beziehungsweise Einspruch einlege. Bis Montagnachmittag sei das jedoch nicht geschehen, berichtete Irene Feilhauer, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums, im Gespräch.