Eine Frau zieht eine Dosis für eine Corona-Impfung auf. Foto: Murat

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist höchst umstritten. Ein Blick in die Kreisverwaltungen zeigt auf, dass die jeweiligen Maßnahmen nur langsam greifen.

Sie gilt seit dem 16. März dieses Jahres und sie ist heftig umstritten – die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Seitdem wurden in Baden-Württemberg mehr als 37.000 Personen aufgefordert, einen entsprechenden Immunitätsnachweis vorzulegen.

Mehr als 13.000 Personen haben ihn nachgereicht. Mehr als 450 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Unterdessen häufen sich die Stimmen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. So hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek die Bundesregierung aufgefordert, sie zum 30. September 2022 vorzeitig aufzuheben.

Wir werfen einen Blick in die Kreise in und rund um die Schwarzwaldregion: Wie häufig wurden Mitarbeiter aufgefordert, einen Nachweis vorzulegen? Wurden Bußgelder ausgesprochen? Ein Überblick, der nahelegt, dass die befürchtete Kündigungswelle in Pflegeheimen und Krankenhäusern ausgeblieben ist, weil die Maßnahmen nur sehr langsam greifen.

Schwarzwald-Baar-Kreis: Widersprüche, die keine sind

Nach Angaben des Gesundheitsamtes wurden knapp 950 Mitarbeiter gemeldet, die ihren Impfnachweis vorlegen müssen – von diesen hatten sich im Nachgang noch etwas mehr als 100 impfen lassen, weitere 140 Personen gelten als genesen. 500 Personen sind ganz oder teilweise geimpft.

Derzeit gibt es noch rund 450 laufende Verfahren, bei denen sich alle in der Anhörung befinden. Zehn Betroffene haben nach der ersten Anhörung Widerspruch eingelegt – und das, obwohl es zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens noch keine Widerspruchs-Möglichkeit gibt. Diese besteht erst nach einem formellen Bescheid.

Bislang hat das zuständige Gesundheitsamt aber weder Betretungsverbote ausgesprochen, noch Bußgelder verhängt. Es sind lediglich Bußgeldverfahren eingeleitet worden, wie die zuständige Pressesprecherin Heike Frank erklärt. Die Betroffenen werden derzeit angehört. Aktuell laufen ihren Angaben zufolge etwa 25 Bußgeldverfahren und vier Verwarnungen.

Kreis Calw: 15 Mal Bußgeld über überschaubare 250 Euro

Ähnlich viele Fälle von Mitarbeitern, die ihre Nachweise vorlegen mussten, registrierte man im Kreis Calw: insgesamt 970 Fälle, davon wurden 630 Fälle bereits eingestellt. 210 Personen haben nach Aufforderung einen Impfnachweis vorgelegt (175 sind vollständig geimpft). 279 Personen gelten als genesen.

Es wurden 15 Bußgeldbescheide in Höhe von überschaubaren 250 Euro ausgesprochen – das Infektionsschutzgesetz gibt einen Bußgeldrahmen von bis zu 2500 Euro vor. Es laufen derzeit 340 Verfahren, von denen bereits 281 in der Anhörung sind. 30 Ungeimpfte haben Widerspruch eingelegt.

Kreis Freudenstadt: 563 Fälle noch offen

Das Landratsamt in Freudenstadt vermeldet 651 Fälle, in denen der Impfnachweis gezeigt werden musste. Davon haben 23 eine erste Impfung erhalten, 125 gelten als genesen. Die Kreisverwaltung hat bislang weder Betretungsverbote ausgesprochen noch Bußgelder verhängt. Bislang konnten in 88 Fällen die entsprechenden Akten geschlossen werden.

563 Fälle sind damit noch offen. "Alle 651 gemeldeten Personen wurden bereits angeschrieben und aufgefordert, Nachweise im Sinne des § 20a Abs. 2 IfSG vorzulegen. In wie viel Fällen konkret eine Anhörung zu einem Betretungsverbot erfolgen wird, ist derzeit noch nicht absehbar, unter anderem werden immer noch Nachweise vorgelegt, welche von uns auf inhaltliche Richtigkeit und Echtheit geprüft werden müssen", heißt es vom Landratsamt.

Bislang wurden sechs Widersprüche gegen die Aufforderung zum Einreichen der Nachweise eingereicht. Bezogen auf die Echtheit der Genesenennachweise lassen sich laut Landratsamt bisher keine Auffälligkeiten feststellen.

Kreis Rottweil: Höhere Zahlen nach Ablauf der Genesenennachweise

"Insgesamt sind seit dem Stichtag im März rund 500 Meldungen eingegangen", heißt es vom Rottweiler Gesundheitsamt. Inbegriffen seien 50 aktuelle Neumeldungen aus den Monaten Juni und Juli, die vornehmlich auf abgelaufene Genesenennachweise zurückzuführen seien. 115 Personen haben demnach eine vollständige oder begonnene Immunisierung nachgewiesen.

Bis Mitte Juni wurden rund 140 Genesenennachweise eingereicht. Nach Ablauf der Gültigkeit haben die betroffenen Personen einen Monat Zeit, um bei der Einrichtung einen neuen Nachweis zu erbringen – Impfung, Genesenennachweis oder Attest. Wird nichts vorgelegt, ist die Einrichtung verpflichtet, die Personen über das Meldeportal an das Gesundheitsamt neu zu melden. Bußgelder sowie Betretungsverbote hat es im Kreis Rottweil noch keine gegeben.

Wie groß ist der Personalmangel im Kreis Rottweil?

Insgesamt befinden sich derzeit rund 200 Fälle in Bearbeitung. Teilweise stehen noch Anhörungen der Betroffenen beziehungsweise der Einrichtungen aus. Gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises sind im Raum Rottweil 25 als Widersprüche überschriebene Rückmeldungen eingegangen.

Hin und wieder wurde auch Schindluder mit Attesten betrieben: "Einige Atteste zur Impfunfähigkeit wurden offensichtlich online generiert/gekauft. In diesem Fall ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft", heißt es vom Landratsamt.

Bisher keine Bußgelder im Zollernalbkreis

Aus den Einrichtungen im Zollernalbkreis wurden zwischenzeitlich mehr als 600 Personen gemeldet. "Alle Personen wurden aufgefordert, dem Gesundheitsamt entsprechende Nachweise vorzulegen. Wurde auf dieses Schreiben innerhalb der gesetzten Frist kein Nachweis vorgelegt, folgt die Anhörung zum Tätigkeitsverbot beziehungsweise Hinzuziehung der jeweiligen Einrichtung", heißt es aus Balingen.

Bei 218 Personen erfolgte eine Anhörung, bei der zum Teil medizinische Unterlagen nachgefordert wurden. Nach dem ersten Anschreiben haben sich rund 20 Personen dazu entschieden, sich impfen zu lassen – mehr als 90 Personen gelten als genesen. Bußgelder und Betretungsverbote wurden bislang nicht ausgesprochen. Derzeit laufen mehr als 250 Verfahren. Widersprüche gingen bei der Behörde bislang nicht ein.

1738 Fälle im Ortenaukreis

Liegt es vielleicht daran, dass der Ortenaukreis überdurchschnittlich groß ist im Südwesten? Jedenfalls wurden dort insgesamt 1738 Personen aufgefordert, ihren Impfnachweis vorzulegen. 63 davon haben sich noch ganz oder teilweise impfen lassen – 171 gelten als genesen.

Auch in der Ortenau kommen die Behörden soweit noch ohne Betretungsverbote und Bußgelder aus. In 391 Fällen ist demnächst eine Anhörung der Arbeitgeber geplant. 16 gemeldete Ungeimpfte haben gegen das Verwaltungsverfahren Widerspruch eingelegt.

Kreis Lörrach: 19 erst genesen, jetzt folgt Anhörungsverfahren

Dem Landratsamt in Lörrach wurden 559 Personen von Einrichtungen und Unternehmen gemeldet. 16 Personen davon haben sich noch ganz oder teilweise impfen lassen. Insgesamt 130 Personen haben einen Genesenennachweis vorgelegt.

Für 101 dieser Personen gilt das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt als abgeschlossen, da der Genesenenstatus noch aktiv ist oder keine erneute Meldung der Person durch die Einrichtung erfolgte. Für weitere 19 Personen wird beziehungsweise wurde aufgrund des mittlerweile abgelaufenen Genesenenstatus ein Anhörungsverfahren eingeleitet.

Weder Betretungsverbote noch Bußgelder wurden bisher ausgesprochen oder verhängt. 362 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Bei 75 Personen wurde mit der Anhörung begonnen. Bislang wurde kein statthafter Widerspruch eingelegt.