Die Einrichtungsbezogene Impflicht beschäftigt Hunderte von Pflegekräften und das Landratsamt. Foto: Triocean – Stock.adobe.com

Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht beschäftigt Mitarbeiter und Behörden im Landkreis Freudenstadt weiter.

Kreis Freudenstadt - Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte etwa in Alten- oder Krankenpflege trat am 16. März in Kraft. Seither müssen Einrichtungen der jeweils zuständigen Behörde Auskunft über den Genesenen- oder Impfstatus geben. Vor einem Monat hat unsere Redaktion beim Landratsamt Freudenstadt nachgefragt, wie der aktuelle Stand im Verfolgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist. Was hat sich seitdem getan?

34 Verfahren erledigt

Anfang Juni waren dem Landkreis Freudenstadt 618 Mitarbeiter gemeldet, gegen die ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde. Diese mussten auf eine Aufforderung des Gesundheitsamtes entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen. Nun ist diese Zahl innerhalb eines Monates auf 651 gestiegen. Bis zum ersten Juni konnten bereits 34 Verfahren erledigt werden. Nun sagt Sabine Eisele vom Landratsamt Freudenstadt: "Bislang konnten in 88 Fällen die entsprechenden Akten geschlossen werden. 563 Fälle sind damit noch offen."

Zu diesen 88 zählen unter anderem Geimpfte und Mitarbeiter, die seither gekündigt haben. Genesene werden noch einmal gesondert betrachtet, da nach sechs Monaten der Genesen-Status abläuft. Die Verantwortung liegt dann bei der jeweiligen Einrichtung, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Von den 651 Mitarbeitern, gegen die ein Verfahren eingeleitet ist, gelten 125 als genesen.

Gibt es Betretungsverbote?

Da erst die vorgelegten Nachweise überprüft werden müssen, ist das Landratsamt noch immer nicht an dem Punkt, Anhörungen zu einem potenziellen Betretungsverbot in die Wege zu leiten. "In wie viel Fällen konkret eine Anhörung zu einem Betretungsverbot erfolgen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Unter anderem werden immer noch Nachweise vorgelegt, die von uns auf inhaltliche Richtigkeit und Echtheit geprüft werden müssen", so Eisele. Auch Bußgelder wurden noch keine angeordnet.

Sechs Widersprüche

Allerdings sind im vorigen Monat sechs Widersprüche gegen die Aufforderung zum Einreichen der Nachweise eingelegt worden. Aus Recherchen in anderen Landkreisen ging hervor, dass kurz vor Ablauf der Vier-Wochen-Frist auffällig viele Ungeimpfte mit Zertifikaten oder Attesten auftauchen. In Freudenstadt sei das jedoch nicht beobachtet worden. "Bezogen auf die Genesenennachweise lassen sich bisher keine Auffälligkeiten feststellen. Allgemein gilt, dass wir Atteste oder Zertifikate neben der Plausibilität, zum Beispiel der Distanz von Wohnort des Betroffenen und Sitz der Arztpraxis, auch weiter auf Echtheit prüfen. In Zweifelsfällen werden wir von Möglichkeiten wie dem Expertenpool, die das Land Baden-Württemberg für solche Fälle vorgesehen hat, Gebrauch machen", erklärt Eisele.

Betrug in Teststellen schwierig

Weiteres Thema, das die Öffentlichkeit beschäftigt: Gegen einige Corona-Teststellen in Baden-Württemberg wird wegen Betrugs ermittelt. Sabine Eisele vom Landratsamt Freudenstadt sagt dazu: "Falls sich in einem Schnelltestzentrum ein positives Covid-19-Ergebnis oder positives PCR-Ergebnis zeigt, erfolgt die Meldung an das Gesundheitsamt." Der positive Fall werde registriert. Wenn die Kenndaten identisch seien, gebe das Computer-Programm automatisch eine Fehlermeldung aus, die das Gesundheitsamt dann bearbeite. Falls mehr als zwei positive Meldungen zu einer Person eingingen, erfolge ein Anruf zur weiteren Abklärung. Ein Betrugsdelikt ist hier "nur schwerlich möglich".