Der Eingang zur Hechinger Gerichtsgebäude. Dort wird am Donnerstag das Urteil über einen Bisinger gesprochen, der mit Drogen gehandelt haben soll. Foto: Archiv

Anwalt Lenßen sieht geringere Strafe für angemessen. Angeklagter würde gerne eine Therapie antreten.

Hechingen/Bisingen - Vor dem Hechinger Landgericht ist am Montag der Prozess gegen einen 28-jährigen Bisinger fortgesetzt worden, der im Dezember vergangenen Jahres mit 75 Kilogramm Marihuana in einer Lagerhalle erwischt worden war.

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Die Staatsanwaltschaft will ihn deswegen für siebeneinhalb hinter Gitter schicken, sein Verteidiger – Fernsehanwalt Ingo Lenßen – sieht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für ausreichend.

"Er ist ein Kleinkrimineller, der kifft", befand Rechtsanwalt Lenßen in seinem Plädoyer vor dem Hechinger Schöffengericht.

"Kiffer gelten nicht als zuverlässig"

So einfach sieht die Staatsanwaltschaft die Sache allerdings nicht. Sie nimmt dem Angeklagten seine Geschichte nicht ab, dass er von einem Lastwagenfahrer darauf angesprochen worden sei, die Halle im Bisinger Gewerbegebiet Hinter Stöck, in der er arbeitete, für das Umladen des Cannabis zur Verfügung zu stellen. Die Menge sei zu groß gewesen, um sie einem flüchtigen Bekannten anzuvertrauen urteilte die Staatsanwältin. "Kiffer gelten nicht als zuverlässig", sagte sie zudem.

Die Ehefrau des Angeklagten sagte am Montag im Zeugenstand, dass dieser nicht über die Ermordung seines Stiefbruders hinweggekommen sei, der in Hechingen erschossen worden war. "Er war nur noch am Rauchen", schilderte sie.

450 Euro im Monat für Cannabis ausgegeben

Deswegen sei es auch immer wieder zu Streit gekommen. Doch sie sagte auch: "Ich glaube an ihn." Manchmal sei er morgens um drei Uhr aufgestanden, um sich einen Joint zu drehen. Fünf Joints habe er täglich geraucht, 450 Euro seien dafür monatlich draufgegangen.

Dennoch attestierte ein psychologischer Sachverständiger, der am Montag vor Gericht gehört wurde, dem jungen Bisinger lediglich einen "Hang zu Drogen", jedoch keine Sucht. Das muss für den Angeklagten nicht positiv sein, denn so droht ihm eine Haftstrafe und nicht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – was das kleinere Übel wäre.

Andererseits bescheinigte der Psychiater, dass Marihuana die kriminelle Energie nicht steigern würde: "Cannabis entspannt."

Am kommenden Donnerstag, 26. November, will das Gericht um 14 Uhr das Urteil über den Mann fällen. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der 28-Jährige bei seiner Frau und sagte: "Ich würde gerne eine Therapie anfangen."