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Urteil in Verhandlung über Bisinger Drogendealer. Verkauf an Minderjährige.

Bisingen - Sechs Jahre und acht Monate muss ein 25-jähriger Bisinger ins Gefängnis, weil er im großem Stil mit Drogen gehandelt hat – auch in seiner Heimatgemeinde und auch an Minderjährige.

Ein Mitangeklagter 23-Jähriger, der ihm erlaubt hatte die Drogen im Haus seiner Großeltern zu lagern, erhielt am Donnerstag vom Landgericht Hechingen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. 16 Kilogramm Marihuana, 300 Gramm Kokain sowie 1000 Ecstasy-Pillen beschlagnahmte die Polizei bei einer Razzia im März dieses Jahres auf dem Dachboden einer ehemaligen Gaststätte in Bisingen.

Die Drogen hatte ein 25-jähriger Dealer aus Bisingen dort gebunkert. Um seinen Lebensunterhalt und seine eigene Drogensucht zu finanzieren verkaufte er Drogen in der Region. In Bisingen waren die Umschlagplätze das "Katzenloch", beim Friedhof, bei der Volksbank, dem Kindergarten und hinter einem Imbiss.

Eigener Konsum sollte mitgedeckt werden

"Das ist eine Größenordnung, die ist erschreckend", befand der Vorsitzende Richter angesichts der beschlagnahmten Drogenmenge. Er schickte den jungen Mann, den ein psychiatrischer Sachverständiger im Prozess als depressiv eingestuft hatte, für sechs Jahre und acht Monate hinter Gitter. Außerdem muss der 25-Jährige eine Entziehungskur auf der Insel Reichenau machen.

"Sie haben das ganze Leben noch vor sich, aber diese Wurzel des Übels muss bei Ihnen ausgerissen werden", redete der Richter dem Verurteilten bei der Urteilsbegründung ins Gewissen. "Sie müssen auf ein anders Gleis. Das geht mit Therapie, aber das wird steinig", machte er klar. Auch der Sachverständige hatte sich für eine Entziehungskur für den Bisinger ausgesprochen und prognostiziert, dass diese bei dem "intelligenten jungen Mann" durchaus erfolgreich verlaufen könne.

Der Richter hielt dem 25-Jährigen zugute, dass er die Drogen nicht aus rein geschäftlichen Gründen verkauft habe, sondern auch seinen eigenen Drogenkonsum damit decken musste. Eines machte er jedoch deutlich: "Die Abgabe an Minderjährige ist eine ganz verteufelte Geschichte." In rund 50 Fällen hatte der Dealer Marihuana – in Kleinstmengen – an Unter-18-Jährige verkauft.

Mitangeklagt war ein 23-Jähriger, der dem Mann gestattet hatte, seine Drogen auf dem Dachboden seines großmütterlichen Hauses, einem ehemaligen Wirtshaus, zu bunkern. Dafür hatte er Geld bekommen.

Das Gericht glaubte ihm jedoch, dass er weder in irgendeiner Form in den Drogenhandel verwickelt war, noch von dem Kokain und dem Ecstasy wusste. Sein Anwalt hatte ihn in seinem Plädoyer als "naiv" bezeichnet, der "keinem einen Gefallen abschlagen kann" und von seinem Kumpel ausgenutzt worden sei. Zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten muss der Mann, der vor kurzem eine Lehre begonnen hat, 2000 Euro an die Bewährungshilfe bezahlen.

Kein Zusammenhang mit Drogenfund im Industriegebiet

Einen Zusammenhang zwischen dem Bunker auf dem Dachboden und dem Fund von 77 Kilogramm Marihuana in einer Lagerhalle im Bisinger Industriegebiet Hinter Stöck konnte das Gericht nicht nachweisen.

Dieser Prozess steht demnächst an. Der 23-Jährige nahm das Urteil genauso regungslos entgegen, wie er sich den ganzen Prozess über verhalten hatte.