Ein 84-Jähriger Burladinger gewann 755 000 Euro im Lotto – sein Pflegerin strich das Geld ein. Foto: Pixabay

Im Berufungsverfahren wurde das Strafurteil gegen eine Pflegerin bestätigt, die einen alten Mann aus Burladingen um seinen Lottogewinn betrogen hatte.

Hechingen/Burladingen - Ein 84-Jähriger Burladinger lebte in erbarmungswürdigen Verhältnissen und war aufgrund einer Beinamputation auf Pflegehilfe angewiesen. Der alte Mann gewann im September 2019 eine Summe von 755 000 Euro im Lotto – sah davon zu Lebzeiten allerdings keinen einzigen Cent. Eine der beiden Pflegerinnen, die Tochter der anderen Pflegerin, hatte ihn um seinen Gewinn betrogen. Das Urteil, das das Amtsgericht Hechingen vor ungefähr einem Jahr gefällt hatte, bestätigte bei Wiederaufnahme des Verfahrens am Mittwoch Richter Volker Schwarz vom Landgericht Hechingen. Der 84-Jährige war bereits vor Beginn des Prozesses gestorben.

Version der Pflegerin "unglaubwürdig"

Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Untreue stehen der jüngeren Pflegerin, die den alten Mann zum Tatzeitpunkt rund sechs Monate betreut hatte und hoch verschuldet war, nun bevor. Laut ihrer Version der Geschichte habe der alte Mann im September 2019 das Spielen aufgegeben, und sie habe die Zahlen, mit denen er seit Jahren spielte, aufgegriffen. Weil sie über diesen Gewinn so glücklich gewesen sei, habe sie ihm einen Teil des Geldes überlassen wollen. Diese Version befand das Amtsgericht vor einem Jahr wie auch das jetzige Berufungsgericht für unglaubwürdig.

Der Mutter 100.0000 Euro überwiesen

Die Pflegerin habe dem alten Mann stattdessen eingeredet, das Sozialamt könne ihm den Gewinn wegnehmen und ihm angeboten, diesen auf ihr Privatkonto einzahlen zu lassen. Für ihre "Hilfe" sollte sie einen Anteil des Lottogewinnes erhalten, forderte im Laufe der Zeit allerdings immer mehr und gab dem alten Mann letztendlich gar nichts davon. Ihrer Mutter hatte die Pflegerin dagegen umgehend 100 000 Euro überwiesen. Dass die Pflegerin dem alten Mann einen Teil des Geldes geben wollte, bezweifelte Staatsanwalt Michael Schneider daher.

Die Mutter und Kollegin der Pflegerin, die vom Amtsgericht damals wegen Begünstigung zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, wurde nun allerdings freigesprochen, da Absprachen mit ihrer Tochter nicht nachgewiesen werden konnten.