Um seinen Lotto-Gewinn in Höhe von 775 .000 Euro vor dem Sozialamt zu schützen, soll ein 84-Jähriger seiner Pflegerin das Gewinn vorläufig überlassen haben. Diese soll ihn dazu überredet haben – und ist nun wegen Untreue angeklagt.
Burladingen/Hechingen - 12, 14, 16, 23, 37, 47 - seit vielen Jahren tippte ein 84-jähriger Mann aus Burladingen diese Zahlen beim Lottospielen. Und genau diese Zahlen bescherten ihm bei einer Samstagsziehung im September 2019 rund 755 .000 Euro Gewinn. Doch auf dem Konto des mittlerweile verstorbenen Mannes war das Geld nie eingegangen. Stattdessen wollte seine Pflegerin, die den Spielschein für ihn abgegeben hatte, die 755. 000 Euro für sich beanspruchen.
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Wie es dazu kommen konnte, war am Mittwoch vor dem Amtsgericht Hechingen zu klären. Auf der Anklagebank saß die 44-jährige Pflegerin des Mannes und ihre Mutter, die ebenfalls in dem Pflegedienst der Tochter tätig war. Der 44-Jährigen wurde vorgeworfen, den Gewinn des Pflegebedürftigen veruntreut zu haben, die Mutter soll Beihilfe geleistet haben.
Lotto-Spieler aus Burladingen: Zahlenkombination war immer gleich
Rund sechs Monaten war die Angeklagte die Pflegerin des Mannes. Laut Anklageschrift habe sie regelmäßig seine Lotto-Scheine abgegeben, da dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage gewesen sei. Er habe stets dieselben Zahlen verwendet und der Pflegerin Bargeld mitgegeben, um den Spielschein zu bezahlen. An jenem Tag soll ihre Mutter den Spielschein, gemeinsam mit einem eigenen Schein, bei einer Lotto-Annahmestelle in Burladingen abgegeben haben.
Als der Mann von der Pflegerin von seinen sechs richtigen Zahlen erfuhr, habe er sie gebeten, den Gewinn bei einer Lotto-Stelle abzuholen. Laut Anklage habe diese ihn dann "gezielt eingeschüchtert": Sein Betreuer und das Sozialamt würden ihm das ganze Geld abnehmen, wenn er den Gewinn persönlich empfangen würde.
Lotto-Gewinner: "Angst vor dem Sozialamt"
Laut Zeugenaussagen eines Betreuers sei der Mann verunsichert gewesen: Zuerst habe er nicht rausrücken wollen, ob es sein Gewinn war – aus Angst, dass ihm das Geld wieder abgenommen werde. "Sie hat das Geld in Sicherheit vor den Behörden gebracht", soll der Senior zu ihm nach einigen Gesprächen gesagt haben.
Stattdessen habe die Pflegerin dem Mann laut Anklage ein Geschäft vorgeschlagen: Mit Einverständnis des Mannes soll sie die Gewinnanforderung mit ihrem eigenen Namen und der eigenen Bankverbindung ausgefüllt haben. Dafür, dass die Pflegerin ihm sein Konto zur Verfügung stelle, habe er ihr 255.000 Euro schenken wollen. Dafür sollte sie ihm die restlichen 500.000 überweisen.
Doch an diese Abmachung habe sich die Pflegerin nicht gehalten, aufgrund von hohen Schulden habe sie einen wesentlich höheren Anteil behalten wollen. Ihrer Mutter habe sie hingegen 100.000 Euro des Gewinns überwiesen, "zur Ermöglichung und Geheimhaltung", so die Anklage.
Prozess um Lottogewinn: Urteil fällt Ende Dezember
Die beiden Angeschuldigten äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Laut mehreren Zeugenaussagen soll der 84-Jährige bis auf die Pflegerin und die Betreuungsbehörden kaum Bekannte gehabt haben. Zu seiner Ex-Frau und seinen fünf Töchtern habe er schon seit mehr als 20 Jahren keinen Kontakt mehr, sagte der Betreuer aus. Am Mittwoch war die Zuschauerbank jedoch voll mit Familienangehörigen und Bekannten, die die Verhandlung und den Verbleib des Gewinns des verstorbenen Mannes mit Spannung verfolgten.
Die beiden Verteidiger der Angeklagten zweifelten vor Gericht an, ob der Spielschein wirklich dem Mann gehöre. Er soll schon seit längerem auf Empfehlung der Pflegerin hin mit dem Lotto-Spielen aufgehört haben, da er ohnehin knapp bei Kasse gewesen sei. Dies soll nun mit weiteren Zeugen geprüft werden: Die Hauptverhandlung wird am 22. Dezember fortgesetzt, dann soll voraussichtlich auch das Urteil gefällt werden.