Auch die Burgruine Falkenstein als Wahrzeichen Schrambergs wird beleuchtet. Foto: 48GradNord/Langenbacher

Der Gemeinderat Schrambergs darf sich in seiner nächsten Sitzung wieder einem in den vergangenen Monaten viel diskutierten Thema widmen: der Beleuchtung der Burgruinen.

In einer Vorlage für die Stadträte erinnert Tiefbau-Abteilungsleiter Konrad Ginter daran, dass die Fraktion SPD/Buntspecht Mitte November 2021 mit einem Antrag zum Thema Lichtverschmutzung und Einhaltung von Beleuchtungsvorgaben den Stein ins Rollen gebracht hatte. Darin verweist die Fraktion auf den Paragrafen 21 des Landes-Naturschutzgesetzes, der besagt, dass es in Schutzgebieten verboten ist, im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 30. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr die Fassaden der öffentlichen Hand zu beleuchten, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder per Gesetz nicht erforderlich ist.

Gutachten beauftragt

Der Sachverhalt sei im Juni 2022 im Ausschuss für Umwelt und Technik „mit einer kontroversen Diskussion des Für und Wider“ behandelt worden – seinerzeit entschieden die Räte, die Beleuchtung beizubehalten, aber gegen insektenfreundliche Leuchtmittel auszutauschen sowie sich eine Expertenmeinung in Form eines Gutachtens einzuholen.

Energie sparen: Lichter gehen aus

Die Lichter sollten aber ohnehin ausgehen: Aufgrund der – Achtung Zungenbrecher – Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung des Bundes wurde im Spätherbst beschlossen, die Beleuchtung der Burgen bis 30. April dieses Jahres abzuschalten. Weihnachtsstern und „Hoorig Katz“ durften als Kulturdenkmale und angepasst an die verkürzten Zeiten der Straßenbeleuchtung leuchten. Die Verordnung ist am 15. April ausgelaufen, so Ginter.

Im Gutachten werden die Beleuchtungen der Burgruinen detailliert untersucht – hier an der Hohenschramberg. Foto: Ingenieurbüro G.Volz

Schlecht für Vögel und Fledermäuse

Zeit, sich das fertige Gutachten des Ingenieurbüros G. Volz aus Ehningen zur Insektenfreundlichkeit der bisherigen Beleuchtung anzusehen. In dessen Fazit heißt es unter anderem, dass „die Fluter und die Beleuchtungsanlagen verhindern können, dass der Raum als Jagd- und Schlafplatz für Fledermäuse und als Bruthabitat für Vögel genutzt werden kann. Außerdem tragen die Leuchten zur Himmelsaufhellung bei, die sich über eine größere Entfernung negativ auswirkt.“ Man könne die Beleuchtung beibehalten (mit Ausnahme eines kritischen Fluters an der Hohenschramberg), sie nur selten benutzen oder alternativ in neue Beleuchtungssysteme investieren. Zudem rät das Büro, den Weg an der Hohenschramberg mit schwacher Handlaufbeleuchtung zu versehen.

Schritt für Schritt vorgehen

Die Rechtslage, so Ginter weiter, stelle sich wie folgt dar: „Die Schramberger Burgen befinden sich in beziehungsweise am Rande von schutzbedürftigen Bereichen und fallen somit unter das Beleuchtungsverbot.“ Im Zuge einer Umrüstung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf eine insektenfreundliche Beleuchtung soll für die Übergangszeit eine Sondergenehmigung beantragt werden. Wegen der „großen Bedeutung der Burgruinen für die Bevölkerung“ schlage die Verwaltung ein schrittweises Vorgehen vor.

Kosten für Beleuchtung und Ingenieurbüro

Ab 1. Mai sollen die Burgen demnach ab Einbruch der Dunkelheit bis 22 Uhr und von 6 Uhr bis zur Morgendämmerung eingeschaltet sein. Parallel soll die Umrüstung zur insektenfreundlichen Beleuchtung vorangetrieben werden.

Einer Kostenschätzung zu Folge liege der finanzielle Aufwand für die Hohenschramberg bei 50 000 Euro und für die beiden anderen Burgen jeweils bei rund 20 000 Euro. Eine solche Umrüstung „muss fachlich fundiert von einem Ingenieurbüro geplant und mit einer Lichtberechnung hinterlegt werden“, so Ginter weiter. Dafür müssten Kosten von etwa 15 000 bis 20 000 Euro veranschlagt werden. Nach Umrüstung sollen die Zeiten der Beleuchtung wieder verlängert werden.

Weihnachtsstern und „Hoorig Katz“

Die nur für kurze Zeit angebrachten Beleuchtungen des Weihnachtssterns und der „Hoorig Katz“ sollen weiterhin in gleichem Umfang leuchten, heißt es weiter. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass diese außerhalb der eigentlichen Insektenzeit liegen und dort bereits eine Beleuchtung bis 22 Uhr beziehungsweise ab 6 Uhr erlaubt ist. Es könne lediglich Probleme mit den Fledermäusen geben – die aber von November bis März Winterruhe halten. Auch hierfür werde es eine Sondererlaubnis brauchen, so Ginter abschließend.

Über dieses Vorgehen sollen die Räte am Donnerstag, 27. April, entscheiden.