Es kann weitergehen: Der Bebauungsplanvorentwurf zur Haldenhof-Erweiterung soll nun gebilligt werden. Foto: Wegner

Beim Bebauungsplan der Haldenhof-Erweiterung soll der nächste Verfahrensschritt beschlossen werden – die dafür benötigten Gutachten liegen nun vor.

Alle Gutachten sind beisammen, die „Zusatzrunde“ ist gedreht: Der Bebauungsplanvorentwurf zur Haldenhof-Erweiterung soll nun gebilligt und als nächster Verfahrensschritt die Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung umgesetzt werden. So ist es in einer Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Gemeinderats zu lesen. Am Donnerstag, 16. März, berät dazu der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT).

Verzögerung wegen Grunderwerbs-Problemen

Um Bauplätze in der Stadt zu schaffen, beschloss der Gemeinderat Ende 2019 die Erweiterung des Sulgener Baugebiets. Weil ein wichtiges Verbindungsstück zum bestehenden Gebiet nicht erworben werden konnte, musste Mitte 2021 aber die Verfahrensart geändert werden: vom beschleunigten ins zweistufige Regelverfahren. Deshalb mussten einige Gutachten eingeholt werden, die man sich hatte eigentlich sparen wollen – besagte „Zusatzrunde“. Nun kann es offenbar weitergehen.

Gebiet ist aufgeteilt in drei Bebauungsbereiche

Das Planungsbüro Gfrörer hat den Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Dieser umfasst neben dem geplanten Neubaugebiet (WA I und WA II) auch die Bestandsgebäude westlich der Straße „Haldenhof“ (WA III). Das WA III „sichert die bestehende Bebauung nachträglich planungs- und baurechtlich ab, so dass in diesem Bereich städtebaulich verträgliche Maßnahmen umsetzbar sind“, heißt es weiter.

WA I als Ring um WA II mit „verdichteter Bauweise“

Das WA I umfasst laut Vorlage einen äußeren Ring der neugeplanten Wohnbebauung. Auf diesen Bauplätzen sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen und maximalen Trauf- und Gesamthöhen von sechs beziehungsweise neun Metern zulässig. Die Wohneinheiten sind auf maximal drei Wohneinheiten pro Einzelhaus beziehungsweise zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte begrenzt, „um ein harmonisches Stadtbild mit einheitlichen Kubaturen zu schaffen“.

Im WA II werden die Festsetzungen zur Gebäudehöhe (maximal zehn Meter) und die Anzahl der Wohneinheiten (maximal acht Wohneinheiten) höher angesetzt, „um eine verdichtete Bauweise zuzulassen“. Die Anzahl der Vollgeschosse soll aber auf zwei Vollgeschosse erhalten bleiben. Durch die Erhöhung der Gebäudehöhen könne zusätzlich im Dachgeschoss Wohnraum geschaffen werden.

Maßnahmen für Vögel und Fledermäuse

Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen die dazugehörigen Stellplätze in Tiefgaragen untergebracht werden, heißt es weiter. Dadurch werde verhindert, dass Restflächen der Bauplätze in großem Maße versiegelt und als Parkplatz genutzt werde. Zudem werde der ruhende Verkehr auf den öffentlichen Straßen reduziert.

Die ebenfalls nötige Änderung im Flächennutzungsplan ist in der zehnten punktuellen Änderung für das erste Halbjahr vorgesehen. Eine laut Umweltbericht geschützte Streuobstwiese wird im neuen Ökokonto Lienberg angelegt, der weitere planexterne Ausgleich beträgt rund 300 000 Ökopunkte. Mehrere Maßnahmen für geschützte Vogel- und Fledermausarten sollen noch im Lauf des Verfahrens ergänzt werden.

Nach der Billigung müssen Bebauungsplan und Gutachten für vier Wochen ausgelegt und die Stellungnahmen abgewogen sowie die ökologischen Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden. Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfs und der Offenlage (zweite Beteiligungsrunde) sei erst zielführend, wenn diese offenen Punkte abgearbeitet sind, heißt es abschließend in der Vorlage.