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Beim Haldenhof zweistufiges Bebauungsplanverfahren erforderlich / Zwischen bestehenden Häusern und der Neubaufläche gibt’s jetzt privates Grünland

Zuerst das Gelände erwerben – und dann mit der Planung beginnen: In dieser Reihenfolge klappte es bei der Erweiterung des Wohngebiets Haldenhof nicht – aus mehreren Gründen.

Schramberg. Eigentlich wollte die Stadt Schramberg schnell sein, mit der Erweiterung des Haldenhofs in Richtung Bundesstraße, doch die Eigentümer eines Teils des Geländes haben andere Pläne. Sie wollen dies nicht bebauen – und so bleibt es auch Grünland.

Dies hat zur Folge, das quasi ein Keil dieses Grünlands zwischen der bestehenden Bebauung und den künftigen Bauplätzen erhalten bleibt – und ein schnelles Bebauungsplanverfahren, das auch keinen ökologischen Ausgleich erfordert hätte, nicht mehr möglich wurde – und genau dies wollte die Stadt auch nutzen. Denn, so Joschka Joos von der Abteilung Stadtplanung, nach einer rechtlichen Würdigung durch die Kanzlei Sparwasser in Freiburg sei deutlich geworden, dass möglicherweise das Verfahren nicht rechtssicher sein könnte, so dass Einsprüche gegen den Bebauungsplan erfolgreich sein könnten.

Deswegen, so Joos, sei es jetzt erforderlich, den Weg des klassischen Bebauungsplanverfahrens zu gehen. Vom Ablauf her verteidigte er das Vorgehen der Verwaltung. Mehrfach seien die Eigentümer des Teilgeländes angeschrieben worden, dann habe es auch einen Termin gegeben, bei dem diesen die Möglichkeit angeboten worden sei "auf dem Grundstück selbst zu bauen" und somit auch eine Wertsteigerung des Geländes zu erhalten. Nach dem Termin sei man "guter Dinge auseinandergegangen" – doch zwei Wochen später sei dann wieder eine Absage gekommen. "Wir bekommen auf längere Zeit das Grundstück nicht", sagte Joos.

Mit aufgenommen werden soll in das zweistufige Bebauungsplanverfahren, das jetzt angestoßen wurde, auch die Häuserzeile am Haldenhofweg, die bisher noch in keinem Bebauungsplan drin gewesen sei, "um den Bestand zu sichern".

Thomas Brugger (CDU) sah den unverkäuflichen Geländeanteil als "kleiner Zipfel", den der Zusammenhang herstelle, aber da der bestehende Teil an die neue Fläche angrenze, hatte er zuvor gefragt, ob dies als die geforderte "Verbindungsfläche" nicht ausreiche. Die Begründung sei, dass die neue Fläche wie ein "spornartiger Auswuchs" in die Landschaft hineinrage und damit nicht das Gebiet abrunde, so Joos.

Martin Himmelheber (SPD/Buntspecht) fand die Situation schade, man wisse aus der Vergangenheit, "dass es keine so leichte Ecke ist". Er gehe davon aus, dass "die Grundstückspreise steigen müssen", wenn ein ökologischer Ausgleich erforderlich werde. Joos sprach von 10 000 Euro zusätzlichen Planungskosten, die Kosten für den Ausgleich müssten zuerst bewertet werden. Eine klare Zahl, was dies pro Quadratmeter ausmache, könne noch nicht benannt werden. Die geringere Größe des Baugebiets, so Joos, habe kaum negative Auswirkungen auf die Quadratmeterkosten, da auch weniger Straße und Kanal erstellt werden müsse.

Jürgen Kaupp (CDU) sah in dem Verfahren "nicht das erste Mal, dass wir planen und dann im Laufe des Verfahrens merken, dass wir die Grundstücke nicht bekommen." "Können wir nicht dort Verfahren machen, wo man Grundstücke bekommt oder zuerst schauen, dass wir die Grundstücke bekommen, bevor wir ins Verfahren gehen", fragte er.

Joos verwies darauf, dass den Eigentümern "ein gutes Angebot gemacht" worden sei und eben die Möglichkeit des einfacheren Verfahrens nur bis Ende 2019 habe beantragt werden können. In einem anderen Teilort indes habe man sich jetzt auch zum Ziel gesetzt, erst die Grundstücksverhandlungen zu führen und dann den Bebauungsplan zu beginnen.