2019 fand das letzte Bang Your Head statt. (Archivfoto) Foto: Frank Engelhardt

Einige Besucher des Balinger Bang Your Head Festivals warten seit Wochen auf die Rückerstattung ihrer Tickets. Ein Betroffener bangt um sein Geld und will sogar einen Anwalt einschalten.

Vier Freunde aus den unterschiedlichen Regionen Deutschlands und Österreichs wollen das Metal-Festival in Balingen nutzen, um sich nach 20 Jahren endlich wieder zu treffen. Es kommt anders. „Nun findet das BYH nicht statt und wir müssen um unser Geld bangen“, schreibt einer von ihnen in einer Mail an unsere Redaktion.

Noch vor Absage des Festivals läuft die Sache alles andere als rund. Denn obwohl Moritz F. ein E-Ticket kauft, werden dem Betroffenen fälschlicherweise Porto- und Verpackungskosten berechnet. Diese werden dem Käufer zwar später zurückerstattet, allerdings werden ihm neben der Rückerstattung vom Veranstalter auch die Möglichkeiten angeboten, den Betrag entweder für die Kaffeekasse zu spenden oder aber in einen Gutschein für den Online-Shop umzuwandeln.

Das verursacht bei Moritz F. schon direkt ein „erstes schlechtes Gefühl“, wie er berichtet. Unser Leser zitiert aus einer Mail, die ihm der Veranstalter wohl zukommen lassen hat: „Empfehlen würden wir daher eher die Gutscheinlösung oder uns die Daten per Brief zukommen zu lassen. Deine Rückzahlung wird im Moment vorbereitet. Sorry für die Umstände...“

Leser: „Da läuft etwas nicht ganz sauber“

Danach hätte die Sache abgeschlossen sein können, wäre das Festival nicht abgesagt worden. Am 9. Mai fordert Moritz F. das Geld für sein Ticket via Einschreiben zurück. 14 Tage sollten die Rückerstattungen laut Zusicherung maximal dauern. Der Betroffene wartet laut eigener Aussage aber noch heute. Er klagt: „Nichts ist passiert.“

Auf Nachfrage am 11. Juni via E-Mail habe er lediglich die Info bekommen, dass es doch länger dauere. Als er vergangene Woche dann erneut nachfragen will, sei das Büro nicht erreichbar gewesen. Damit ist seine Schmerzgrenze erreicht.

„Meines Erachtens ist es eine Frechheit, wie hier verfahren wird“, schreibt Moritz F. Und vermutet: „Hier läuft irgendwas nicht ganz sauber bei der Rückzahlung der Tickets.“ Er teilt uns mit, dass er die Sache einem Anwalt geben wird. „Ich bin allerdings kein Einzelfall“, meint er und weist auf die Facebookseite des Bang Your Head Festivals hin, auf der offenbar weitere Ticketkäufer ihr Leid klagen.

Betroffene: „Das ist eine Frechheit“

In der Tat finden sich dort ähnliche Schilderungen. Wer über vergangene Posts der Seite scrollt, entdeckt immer wieder Beiträge, in denen der Veranstalter an die Rückerstattung erinnert wird. „Das ist doch jetzt ein schlechter Scherz! Ich warte seit dem 10.05 auf die Rückerstattung der Tickets!! Das ist einfach nur eine Frechheit. Wie wäre es denn mal wenn ihr dazu mal äußern würdet!?“, schreibt Graziella L.

Susanne N. geht es ähnlich, sie wartet laut ihrem Kommentar ebenfalls seit Wochen und urteilt: „Ganz schön traurig!“ Auch Bettina S. gehört zu den Wartenden und schreibt frustriert: „Kundenservice sieht in meinen Augen anders aus!“ Und Anja A. meint zum Thema Rückerstattung: „Wenn man sein Geld fürs BYH zurück haben will, geht’s nur via Einschreiben, lange Wartezeit und null Response! Sorry Leute, aber so geht’s nicht!“

Nur Lothar S. kommentiert (bereits im Mai): „Rückerstattung ging ruck zuck....Montags per Einschreiben weg-heute die Erstattung drauf.“

Veranstalter: „Da hilft kein Gemotze“

Indes heißt es auf der Website des Metal-Events unter dem Reiter News: „Leider haben wir den Aufwand der Rückabwicklung etwas unterschätzt. Wir arbeiten auf Hochtouren an der Erfassung und Überprüfung der Rücksendungsdaten und doch sehen wir derzeit kaum Land.“ Komplett unterschätzt habe man die vielen Fragen, die bezüglich der Rückerstattungen sowie des Ticketumtausches gestellt würden. „Wir bitten daher um Eure Geduld, auch wenn es manchmal etwas länger dauert als angekündigt. Da hilft auch kein unflätiges Gemotze“, steht dort. Außerdem wird auf bestimmte Dinge hingewiesen, die das Prozedere vereinfachen sollen. Rücksendungen, die die nötigen Angaben enthalten, werden laut Website ungeachtet des Eingangsdatums bevorzugt bearbeitet.

Rückzahlung kann angemahnt werden

Wer nicht länger auf sein Geld warten will, muss nicht gleich einen Anwalt einschalten. Das erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er empfiehlt, schnell aktiv zu werden. Falls der Festival-Veranstalter nämlich Insolvenz anmeldet, wird die Sache wesentlich komplizierter. Buttler rät, einen Mahnbescheid zu starten. Dies geht bequem über die Website Online-Mahnantrag.de. Für den Antrag fällt zwar eine kleine Gebühr an, diese kann aber direkt mit angemahnt werden. In der Regel sei dieses Vorgehen ein einfaches Druckmittel, das schnell zur gewünschten Zahlung führt, so Buttlers Erfahrung.