Der Angeklagte wurde für die Misshandlung seines eigenen Babys verurteilt. (Symbolfoto) Foto: © jbrown – stock.adobe.com

Weil er seine neugeborene Tochter massiv misshandelt und seine Partnerin, die Mutter des Kindes, immer wieder verprügelt hat, muss ein 33-jähriger Mann aus einer Kreisgemeinde für drei Jahre ins Gefängnis.

Neun Stunden lang wurden die beiden Anklagen gegen den Mann vor dem Schöffengericht in Freudenstadt verhandelt, dann wurde das Urteil gefällt: Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren werden die Taten gesühnt, deren Folgen aktuell zumindest für die inzwischen einjährige Tochter des Angeklagten noch nicht absehbar sind.

Das schwer misshandelte Mädchen lebt seither bei einer Pflegemutter, die den langen Prozesstag als Zuhörerin verfolgte. Der Angeklagte selbst erschien mit seinem Verteidiger und wirkte unruhig und angespannt. Eine feste Arbeitsstelle hat der Mann derzeit nicht, dafür aber Unterhaltsschulden gegenüber dem Jugendamt. Der Mann lebt noch im Kinderzimmer bei seiner Mama. Dort übernachtete ab und zu auch die in einer anderen Landkreisgemeinde wohnende ehemalige Lebensgefährtin, die er über Facebook kennengelernt hatte.

Zwischen beiden entwickelte sich eine Beziehung, die, so Verteidiger Hans von Tiesenhausen, von Anfang an unter keinem guten Stern gestanden hatte. Der Angeklagte hatte ein geradezu krankhaftes Kontrollbedürfnis, und er hat seine sehr zierliche Partnerin von Anfang an stark dominiert und durch seine Art richtiggehend eingeschüchtert. Als sie das erste Mal von dem Angeklagten schwanger wurde, wurde sie von ihm und von seiner Mutter nach eigener Aussage dazu gezwungen, das Kind abzutreiben.

Partnerin so lange gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen wurde

Bereits zum Jahreswechsel 2018/2019, wenige Monate nach Beginn der Beziehung, starteten die körperlichen Attacken des Angeklagten, die nach Überzeugung des Gerichts – aufgrund der Zeugenaussagen und der fotografisch von der Frau festgehaltenen Verletzungen – auch bis zum Ende der Beziehung im vergangenen Jahr angehalten haben. Der Angeklagte hatte das bis zuletzt bestritten.

Angeklagt waren vier körperliche Attacken des Mannes an die sich die Frau bei der Anzeige noch konkret erinnert hatte und bei denen er immer nach dem gleichen Muster vorgegangen war: Vergleichsweise nichtige Anlässe wie der Umstand, dass sie nach der anstrengenden Arbeit kurzzeitig zur Ruhe kommen wollte und deshalb sein offenbar bestehendes Redebedürfnis nicht befriedigt hat, hätten den Mann so in Rage gebracht, dass er sie mit der flachen Hand und Fäusten im Gesicht und am Körper traktiert und zudem so gewürgt habe, dass es ihr schwarz vor Augen geworden ist. Auch einen Stuhl habe er nach ihr geworfen.

Kopf des drei Wochen alten Kindes wiederholt auf Tischplatte geschlagen

Eine als Zeugin vernommene Arbeitskollegin sagte aus, die sichtbaren Spuren im Gesicht und die Würgemale am Hals, die die Frau immer wieder mit einem Halstuch verdeckt habe, seien „ein Dauerzustand“ gewesen. Die Zeugin erinnerte sich auch daran, dass sich die Kollegin in jeder freien Minute zurückgezogen habe, um mit dem Angeklagten, der sie kontrolliert habe, zu telefonieren. Der Onkel der Frau sagte aus, dass er seine einstmals fröhliche Nichte an der Seite des Mannes nicht wiedererkannt habe.

Das tragische Schicksal habe seinen Lauf genommen, als im vergangenen Jahr die gemeinsame Tochter auf die Welt gekommen ist. Während die Mutter mit dem zum Tatzeitpunkt gerade mal drei Wochen alten Kind beim Angeklagten übernachtet und geschlafen hat, habe dieser das weinende Kind in der Nacht nicht beruhigen können und es, laut Anklage, deshalb mit den Worten „verreck doch“ zur Partnerin ins Bett gelegt.

Diese habe das weinende Kind in die Küche gebracht, wo der Mann jegliche Selbstkontrolle verloren habe. Mit massiver Gewalt habe er den Kopf des Kindes wiederholt auf die Tischplatte geschlagen und die Schläfen des Kindes mit seinen Händen zusammen gedrückt. Erst am Folgetag sei er bereit gewesen, das schwer verletze Baby ins Krankenhaus zu fahren.

Folgen, Aussagen und Urteil

Die Tatfolgen für das Kind
Die Gewalteinwirkung des Angeklagten verursachten bei dem drei Wochen alten Mädchen ein komplexes Schädel-Hirn-Trauma mit unterbluteten Schädelbrüchen, Blutungen an der Hirnhaut und Einblutungen an der Hirnrinde. Eine solche Verletzung bei einem Kleinkind zu verursachen, erfordere „massive Gewalt“, sagte die Sachverständige Melanie Hohner. Ob eine dauerhafte Hirnschädigung bei dem entwicklungsverzögerten Kind zurückbleibt, lässt sich aktuell noch nicht sagen.

Die Einlassung des Angeklagten
Der Angeklagte stritt den Tatvorwurf der Kindesmisshandlung zunächst ab und behauptete, seine unachtsame Partnerin sei mit dem Kind auf dem Arm über den Hund gestolpert. Davon rückte er nach der Mittagspause in Anbetracht des rechtsmedizinischen Gutachtens, das diese Version nicht stützte, auf Rat seines Verteidigers ab und gab zu, Verursacher der Verletzungen des Kleinkindes zu sein.

Die Aussage der Kindsmutter
Die Mutter des Kindes betonte mehrfach, vom Angeklagten und seiner Mutter massiv unter Druck gesetzt worden zu sein, weshalb sie die Tatversion mit dem Hund, über den sie angeblich gestolpert war, zunächst vor der Polizei sogar selbst gestützt habe. Die Mutter des Angeklagten habe sie wiederholt aufgefordert, das Kind in einer Babyklappe abzugeben. „Es war wie in einem Horrorfilm“, fasste sie das Erlebte zusammen. In einem zivilrechtlichen Verfahren versucht die 30-Jährige aktuell, das Sorgerecht für das Kind zurück zu bekommen.

Die Aussage der Mutter des Angeklagten
Die Mutter des Angeklagten machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagte nichts.

Die Plädoyers und das Urteil
Staatsanwältin Anita Witzemann beantragte für die Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Nebenklägervertreter Martin Doll stellte die Strafe in das Ermessen des Gerichts. Verteidiger Hans von Tiesenhausen beantragte eine Bewährungsstrafe, um dem Angeklagten die Zukunft nicht ganz zu verbauen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Angeklagte trägt zudem die Kosten des Verfahrens und Auslagen der Gegenklägerin. Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht möglich.