Halter müssen bei Ausbruch der Geflügelpest mit strengen Maßnahmen rechnen. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Die Geflügelpest breitet sich im Südwesten aus. Was passiert, wenn das Virus im Landkreis ankommt?

Zurzeit breitet sich die hochansteckende Geflügelpest in Baden-Württemberg aus. Zuletzt wurde bei einer verendeten Lachmöwe in Friedrichshafen die auch als Vogelgrippe bekannte Erkrankung nachgewiesen.

Das Virus

Für Menschen ist das Virus laut Experten zwar ungefährlich, kann aber bei Nutzflügelbeständen zu hohen Verlusten führen, denn die Sterberate liegt bei bis zu 100 Prozent. Betroffen sind vor allem Hühner, Puten oder Wasservögel wie Enten oder Gänse. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Kreis Rottweil Vögel an der Geflügelpest erkranken, wie Pressereferentin Andrea Schmider vom Landratsamt auf Nachfrage mitteilt. Der Infektionsdruck in der Wildvogelpopulation sei hoch.

Aktuelle Bestimmungen

Aus diesem Grund ist jeder im Kreis Rottweil dazu aufgefordert, der einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, direkten Kontakt zu vermeiden und sich umgehend an das Veterinäramt des Landkreises zu wenden. Auch wenn Halter Symptome bei ihren Tieren feststellen, muss der behandelnde Tierarzt das Veterinäramt informieren. Erkrankte Hühner zeigen Symptome wie Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödeme an der Kopfregion oder Durchfall.

Für Geflügelhalter gilt, verstärkt auf Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen im Stall zu achten. Weiterhin sei es wichtig, dass jede Geflügelhaltung beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil registriert ist. Die Verpflichtung zur Registrierung und Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen bestehe auch für Hobbyhalter von Hühnern, Puten und Wasservögeln, selbst wenn nur wenige Tiere gehalten werden. Die entsprechenden Formulare sind unter www.landkreis-rottweil.de/gefluegel auffindbar.

Maßnahmen bei Ausbruch

Doch was, wenn die Geflügelpest doch im Landkreis auftritt? Die Maßnahmen hingen dann vom Ausbruchsgeschehen ab, teilt Schmider mit. Im Fall eines Nachweises bei Wildvögeln werde nach Risikobewertung kreisweit eine sogenannte „Aufstallungspflicht“ angeordnet. Für Hühner, Puten, Gänse, Enten und anderes Geflügel gelte dann für die Dauer der Anordnung die Regel, nur noch in geschlossenen Ställen gehalten zu werden. Erlaubt sei dann maximal noch ein Zugang für die Tiere zu einem überdachten und seitlich begrenzten Bereich, der gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt ist.

Geflügelhaltern, denen dies nicht ohne weiteres möglich ist, wird empfohlen, bereits Vorbereitungen für eine tierschutzgerechte Aufstallung zu treffen. Die Aufstallungspflicht könne auch Hühnermobile betreffen.

Kommt es zum Verdacht eines Ausbruches oder wird ein tatsächlicher Ausbruch in einer Geflügelhaltung amtlich festgestellt, werden sofort umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Der betroffene Betrieb werde gesperrt, Ermittlungen der Kontaktbetriebe und epidemiologische Nachforschungen erfolgen. Das auf dem betroffenen Betrieb verbleibende Geflügel werde tierschutzgerecht getötet. Die zuständige Behörde lege dann Restriktionszonen fest, innerhalb derer der Personen- und Tierverkehr reglementiert wird und umfangreiche Untersuchungen bei dem Geflügel veranlasst werden.

Geflügelhalter besorgt

Matthias Schneckenburger vom Geflügelhof Schneckenburger in Sulz teilt auf Nachfrage mit, dass die Tiere des Geflügelhofs in Bodenhaltung eingestallt seien und keinen Kontakt mit Wildvögel hätten. Dennoch sei die Angst vor einer Erkrankung präsent, denn die Gefahr, die Geflügelpest in den Stall zu bekommen, sei dennoch nicht ausgeschlossen.

Die Gefahr einer Infektion werde beim Geflügelhof Schneckenburger durch mehrfache Desinfektion des Raums, das Tragen von Overalls und Stallschuhen sowie Desinfektion der Schuhe und Kontrolle der aufgestellten Mäusefallen eingedämmt.

Keine Entspannung

Aktuell ist laut Einschätzung des Veterinäramts Rottweil nicht mit einer Entspannung der Lage zu rechnen. Das Ansteckungsrisiko werde in den kommenden Wochen im Südwesten hoch bleiben.