Bei dem Unfall kamen sieben Menschen ums Leben. Foto: dpa/Michael Reichel

Bei einem schweren Autounfall in Thüringen sterben sieben Menschen, für fünf von ihnen hatte das Erwachsenenleben gerade erst begonnen. Nun ist ein Urteil gefallen.

Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ist der Angeklagte im Prozess um einen Autounfall mit sieben Toten in Thüringen verurteilt worden. Der 35-Jährige war laut des Urteils vom Freitag am Amtsgericht Mühlhausen betrunken und zu schnell unterwegs, als er Anfang April 2023 den verhängnisvollen Unfall baute, bei dem sieben Menschen starben und zwei weitere schwer verletzt wurden. Auch die Tatsache, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt seit Jahren keinen Führerschein besaß, floss in das Urteil ein. Für das Gericht wurde in der Sache das höchstmögliche Strafmaß gesprochen.

Der 35-Jährige war im April 2023 auf einer Umgehungsstraße bei Bad Langensalza unterwegs und soll mit seinem Wagen im Gegenverkehr mit einem Auto zusammen gestoßen sein, in dem fünf 19-Jährige saßen. Mit diesem Wagen stieß wiederum ein dahinter fahrendes Auto zusammen. Diese beiden Fahrzeuge gingen nach den Kollisionen in Flammen auf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Alle 19-Jährigen starben. Auch der 60 Jahre alte Fahrer des nachfolgenden Autos starb, seine damals 73 Jahre alte Beifahrerin konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Wagen retten. Ein 44 Jahre alter Mitfahrer im Auto des Angeklagten kam ebenfalls ums Leben, ein Beifahrer wurde schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte einige Zeit in Lebensgefahr.

„Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel nach der Urteilsverkündung.

Der Angeklagte hatte bereits zu Verhandlungsbeginn die Vorwürfe gegen ihn in vollem Umfang eingeräumt. Allerdings hatte er über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er sich an den Tattag nicht mehr erinnern könne, seine Schuld aber nach Sichtung der Unterlagen anerkenne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.