Mit der Befragung der beiden angeklagten Polizisten ist am Dienstag der Wasserwerfer-Prozess um den „Schwarzen Donnerstag“ fortgesetzt worden. Foto: dpa

Beim Wasserwerfer-Prozess sind am Dienstag in Stuttgart die angeklagten Polizisten zu den Vorfällen am 30. September 2010 befragt worden - "mussten bei der Demonstration gegen Stuttgart 21 auf Zwangsmittel zurückgreifen".

Beim Wasserwerfer-Prozess sind am Dienstag in Stuttgart die angeklagten Polizisten zu den Vorfällen am 30. September 2010 befragt worden - "mussten bei der Demonstration gegen Stuttgart 21 auf Zwangsmittel zurückgreifen".

Stuttgart - Die Polizei hat nach eigenen Angaben beim Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor rund vier Jahren auf sogenannte Zwangsmittel zurückgreifen müssen. Ohne Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke habe man am sogenannten Schwarzen Donnerstag nicht gegen „die schiere Masse“ an Demonstranten im Schlossgarten bestehen können, sagte einer der beiden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagten Polizeiführer am Dienstag im Stuttgarter Wasserwerfer-Prozess.

Der Einsatz dieser Zwangsmittel sei ihnen auch unmittelbar von der Einsatzleitung um Stuttgarts damaligen Polizeichef Siegfried Stumpf erlaubt worden. Der Mittlere Schlossgarten sei rasch „voller Menschen“ gewesen. „Unser Kräfteeinsatz war zu knapp“, sagte einer der Angeklagten. „Man hätte Schulter an Schulter stehen müssen“. Das Wegtragen und Festsetzen der rund 100 Sitzblockierer vor dem Technik-Tross der Polizei hätte die rund 500 Polizisten im Park personell überfordert, sagte der andere. „Das hätte nie gereicht.“ Zumal die eingesetzten Polizisten ja eigentlich dazu dagewesen seien, eine Gitterlinie für Baumfäll-Arbeiten aufzubauen.

Polizisten sollen Härte des Einsatzes erklären

Bei dem harten Polizeieinsatz waren damals weit mehr als hundert Demonstranten und Polizisten verletzt worden. Die beiden Angeklagten waren als Polizeiführer im Schlossgarten eingesetzt. Im Prozess sollen sie erläutern, warum die Wasserwerfer dort so eingesetzt wurden, dass mindestens neun Demonstranten vom harten Wasserstrahl am Kopf getroffen und teils schwer verletzt wurden. Ein Rentner ist seither nahezu blind, auch andere Demonstranten trugen schwere Augenverletzungen davon.

Der erwartete Mammut Prozess mit Terminen bis Ende des Jahres wird an diesem Mittwoch (2.7./9 Uhr) fortgesetzt. Die Angeklagten sollen dann zum Start des Wasserwerfer-Einsatzes befragt werden. Wer ordnete die harten Wasserstöße an? Und wer kontrollierte das Vorgehen der Besatzungen in den Wasserwerfern? Zuletzt hatten die Angeklagten angegeben, dass sie die vom Wasserwerfer Verletzten im Schlossgarten nicht bemerkt hätten. Ihre Leute hatten den Auftrag, den Schlossgarten für eine Baumrodung auf dem Baufeld des Milliarden-Bahnprojekts Stuttgart 21 zu räumen. Laut Innenministerium wurden an dem Tag 130 Demonstranten und 34 Polizisten verletzt. Die Angeklagten betonen stets, Planung und Ausführung des Einsatzes hätten bei Polizeichef Stumpf gelegen.