Ein Mäusebussard in Donaueschingen wurde positiv auf die Vogelgrippe getestet. (Symbolfoto) Foto: dpa

Vogelhalter sollten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Landkreis plant Allgemeinverfügung.

Ein schwer erkrankter Mäusebussard, der an einem Weiher bei Donaueschingen aufgetaucht ist, hat die Geflügelpest. Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln ist damit im Land als hoch einzustufen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Bei dem Vogel wurde die Erkrankung durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 amtlich festgestellt, teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit. Die zuständigen Behörden vor Ort werden das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die am Montag bekannt gegeben wird, festlegen.

Seit einigen Wochen wird die Geflügelpest bereits vermehrt in Europa sowie in Deutschland insbesondere an der Nord- und Ostseeküste bei Wildvögeln und vereinzelt bei Geflügel durch unterschiedliche Subtypen des hoch pathogenen aviären Influenzavirus nachgewiesen.

Kreise Schwarzwald-Baar und Tuttlingen betroffen

Im Fall des erkrankten Mäusebussards hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Untersuchungsbefund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg bestätigt, die genaue N-Typisierung des Virus steht seitens des FLI noch aus. So sei das Risiko hoch, dass es zu weiteren Krankheitsausbrüchen kommt, stellt das Ministerium fest. Betroffen sind durch die geographische Lage des Weihers der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der Landkreis Tuttlingen. "Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Seucheneintrag über Wildvögel zu schützen. Insbesondere müssen bei Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollen die Tiere aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. So soll die Seucheneintragung in Nutzgeflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen durch Wildvögel verhindert werden", sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk, CDU.

Bereits im November hatte Hauk die Geflügelhalter aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten. Die Bürger werden gebeten, verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den Veterinärbehörden bei den Landratsämtern zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Kadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort weg gebracht werden, um eine Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Info: Geflügelpest

Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als klassische Geflügelpest wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form. Die niedrigpathogenen Influenzaviren können sich bei Wirtschaftsgeflügel wie Hühnern und Puten, zur hochpathogenen Form und damit der klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- beziehungsweise Hygienevorschriften für Geflügelhalter sind in der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung, geregelt. Umfangreiche Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de.