Eine Räum- und Streupflichtsatzung regelt, wie die Gehwege zu streuen und zu reinigen sind. Foto: ©Miriam Doerr/stock.adobe.com

Die Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Bisingen regelt nicht nur, was Anwohner bei Schnee und Glätte zu tun haben: Das Regelwerk enthält auch Vorschriften, wie die Gehwege unterm Jahr rein zu halten sind.

Es schneit, es ist glatt, der Wetterbericht sagt die nächsten Tage erst einmal weiter Minustemperaturen voraus. Solche Wetterlagen sind auch in Bisingen mit einigen Pflichten für die Einwohner verbunden. Festgelegt sind diese in einer „Räum- und Streupflichtsatzung“ vom 1. Januar 1990 – und darin enthalten sind auch einige Regelungen, die über die kalte Winterperiode hinausgehen: