Seit gestern gilt in Baden-Württemberg eine Stallpflicht auch für Hühner. Foto: Weihrauch

Veterinäre weisen auf Hygienemaßnahmen hin. Tote Tiere kein zwingender Hinweis auf Geflügelpest.

Kreis Calw - Die Vogelgrippe grassiert in Deutschland. Nachdem das Virus auch am Bodensee nachgewiesen wurde, hat Peter Hauk, Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, gestern eine Stallpflicht angeordnet. Im Kreis Calw ist das Virus indes bislang noch nicht aufgetaucht.

Es sind Worte, die viele Menschen beruhigen dürften: "Vogelgrippefälle sind sowohl im aktuellen Geschehen als auch in den Seuchengeschehen der Vergangenheit im Landkreis Calw nicht festgestellt worden, und das Virus wurde nicht nachgewiesen", erklärte das Kreisveterinaramt auf Anfrage unserer Zeitung.

Beruhigend vor allem deshalb, da erst gestern Nachmittag die Entscheidung fiel, landesweit eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel anzuordnen. Dies sei allerdings eine reine Vorsichtsmaßnahme, hieß es. Bisher wurden in Baden-Württemberg keine Fälle bei Hausgeflügel bekannt.

Bereiche nur mit Schutzkleidung betreten

In diesem Zusammenhang erinnert das Kreisveterinäramt Calw an Hygienemaßnahmen, die eine Verbreitung der Vogelgrippe – oder Geflügelpest, wie die Krankheit auch genannt wird – bereits im Vorfeld aufhalten kann. So sollten die Bereiche, in denen die Tiere untergebracht sind, nur mit "betriebseigener Schutzkleidung" betreten werden, "die nach Gebrauch im Betrieb verbleiben muss oder unschädlich beseitigt wird". Darüber hinaus seien nach Möglichkeit "betriebseigene Arbeitsgeräte zu verwenden".

Bevor es zu einem Kontakt mit den Tieren komme, müssten die Hände gründlich gewaschen und die Schuhe gewechselt werden, heißt es aus dem Landratsamt. Darüber hinaus sollten unmittelbar vor den Stallzugängen Desinfektionsmatten oder -bäder zur Verfügung stehen. Futter- und Einstreulager seien vor Vogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen.

Wer in der Natur tote Vögel finde, solle sich bei der Polizeibehörde der zuständigen Gemeinde oder auch beim Veterinäramt melden. Aus hygienischen Gründen empfiehlt das Kreisveterinäramt, die Tiere nicht anzufassen. Verendete Wildvögel würden von den staatlichen Untersuchungsämtern "risikoorientiert auf Vogelgrippe untersucht".

Im Kreis Calw lägen bislang auf jeden Fall "keine Hinweise auf das Vorhandensein der Krankheit vor" – obwohl sich vereinzelt bereits Menschen wegen toter Tiere gemeldet hätten. Dabei müsse aber auch berücksichtigt werden, so das Kreisveterinäramt, "dass in der kalten Jahreszeit aufgrund der Kälte und des Futtermangels üblicherweise mehr verendete Tiere gefunden werden. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest verendet sein".

Sollte die Vogelgrippe trotz allem doch im Kreis auftauchen, würden "die vorgegebenen Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung ergriffen (Restriktionszonen, vermehrte Untersuchungen, aber falls erforderlich auch Tötung von betroffenen Geflügelbeständen)".

Für Menschen bestehe durch den Erreger laut dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit keine Gefahr. So seien Infektionen des Menschen mit der derzeit grassierenden Variante des Virus – den so genannten HPAI H5N8 Viren – bislang weltweit nicht nachgewiesen worden.

Auch eine Infektion durch infizierte Lebensmittel ist laut dem Institut zwar "theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.