Werbung oder Ärgernis? Streit ums Anhängerparken neu entbrannt Foto: Leif Piechowski

Direkt an der Bundesstraße 27 in Degerloch präsentierten vier CDU-Wahlkämpfer den Autofahrern ihre Konterfeis. Mit Plakaten an einem Anhänger. Ganz ähnlich, wie es viele mehr oder weniger seriöse Geschäftsleute an der Neuen Weinsteige praktiziert hatten. Schon damals gab es Ärger.

Direkt an der Bundesstraße 27 in Degerloch präsentierten vier CDU-Wahlkämpfer den Autofahrern ihre Konterfeis. Mit Plakaten an einem Anhänger. Ganz ähnlich, wie es viele mehr oder weniger seriöse Geschäftsleute an der Neuen Weinsteige praktiziert hatten. Schon damals gab es Ärger.

Stuttgart - Auf dieses Lebenszeichen seiner Parteifreunde hätte der CDU-Ordnungsbürgermeister Martin Schairer vermutlich gern verzichtet: Direkt an der Bundesstraße 27 in Degerloch, oberhalb der Sportschule Kiedaisch, präsentierten vier CDU-Wahlkämpfer den Autofahrern ihre Konterfeis. Und zwar mit Plakaten an einem Anhänger. Ganz ähnlich, wie es in den Jahren 2008 bis 2011 viele mehr oder weniger seriöse Geschäftsleute einen Kilometer weiter unten an der Neuen Weinsteige praktiziert hatten – zum Ärger von Verwaltung und Stadträten, die auf Abhilfe sannen. Bis das städtische Ordnungsamt im September 2011 eine härtere Gangart verkündete.

Bei den Werbeanhängern handle es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raums, hieß es. Die werde von der Verwaltung nicht genehmigt. Wer es dennoch wage, müsse beim ersten Mal 100 Euro bezahlen, beim dritten Mal rund 1000 Euro, ließ das Ordnungsamt wissen. Im B-27-Abschnitt von der Bopserkurve bis Degerloch hinauf stellte die Stadtverwaltung sogar Verbotsschilder auf.

Diese Maßnahmen und die Kontrollen wirkten. Die Werbeanhänger sind seither seltener zu sehen. Davor war der Kampf gegen die Werbeanhänger fast aussichtslos gewesen. Denn maximal zwei Wochen durfte man die Werbevehikel stehen lassen. Und wer es auch nur einen halben Meter weiterbewegte, war auch schon aus dem Schneider.

Der Anhänger mit den Porträts der alten und neuen CDU-Stadträte Fabian Mayer und Joachim Rudolf, der inzwischen gewählten Stadträtin Nicole Porsch und der (nicht gewählten) Kandidatin Inka Glaser-Gallion stand in den vergangenen Wochen aber wiederholt an einem anderen B-27-Abschnitt. Er pries auch keine käuflichen Waren oder Dienstleistungen an – dennoch sei der Anhänger rechtlich gleichzusetzen mit den Werbeanhängern, gegen die man seit Jahren vorgehe, räumte Schairers Mitarbeiter Hermann Karpf ein.

Nur: Der Stellplatz gehört nicht zur Verbotszone, die Ende 2011 ausgeschildert wurde. Damit greift hier die Zwei-Wochen-Regelung. „Könnten wir einen Verstoß gegen diese Regelung nachweisen, würden die Verantwortlichen eine Anzeige erhalten“, sagte Karpf, „der Nachweis dürfte aber sehr schwierig sein.“

Dass dem Gesetz Genüge getan wurde, glaubt auch Fabian Mayer. Organisiert habe die Aktion zwar Joachim Rudolf für jene vier der 60 CDU-Kandidaten, die sich dem CDU-Ortsverein Degerloch zugehörig fühlen. Man habe aber ganz klar entschieden, dass der Anhänger nur dort aufgestellt werden solle, wo es erlaubt sei. Rudolf selbst war am Montagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Nachdem die Werbeaktion der Ordnungsbehörde am Montag bekanntgeworden war, schaute sich ein Mitarbeiter die Stelle an. Der Anhänger war inzwischen beseitigt. Trotzdem könnte die Angelegenheit Konsequenzen haben. Man werde sich jetzt sicherlich überlegen, auch dort noch ein Verbotsschild aufzustellen, sagte Hermann Karpf. Die Stadt wolle nämlich verhindern, dass den Autofahrern mit derartigen Werbeanlagen die knappen Parkplätze weggenommen werden.