Oberbürgermeister Peter Rosenberger. Foto: Hopp

Vereint für Krankenhaus, befriedet im Gemeinderat. Regierungspräsidium sieht keine Rechtsverstöße.

Horb - Im Krankenhaus-Streit kämpfen Oberbürgermeister Peter Rosenberger und FD/FW-Stadtrat Daniel Wochner auf einer Seite. Dabei schien es so, dass eine Zusammenarbeit zwischen beiden nicht mehr möglich sei. Nun haben sie auch ihren Konflikt im Gemeinderat begraben.

Auslöser des Konflikts war der Vorwurf von OB Peter Rosenberger, dass Wochner gegen die Verschwiegenheitspflicht im Gemeinderat verstoßen habe. Der OB hatte daraufhin auch die Funktion Wochners als OB-Stellvertreter in Frage gestellt. Der Stadtrat hatte daraufhin das Regierungspräsidium (RP) zur Prüfung eingeschaltet. Dieses sollte klären, ob der OB das persönliche Abstimmungsverhalten Wochners zum Thema Einkaufscenter in nicht-öffentlicher Sitzung des Gemeinderats offenlegen durfte und ob der OB willkürlich seinen Stellvertreter festlegen darf. Außerdem prüfte das RP aufgrund der Stellungnahme von Rosenberger, ob Wochner bei Äußerungen in seinem privaten Facebook-Account gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen habe.

Die Antwort: Das RP kann auf beiden Seiten keine Rechtsverstöße erkennen und sieht in allen drei Punkten keinen Handlungsbedarf.

Beim ersten Punkt, der Offenlegung des Abstimmungsverhaltens von Wochner durch den OB, kommt das RP mangels Informationen zu diesem Ergebnis. Es lasse sich nicht feststellen, ob der OB das persönliche Abstimmungsverhalten offengelegt habe, da der Sachverhalt von beiden unterschiedliche dargestellt werde und auch die Medienberichterstattung unterschiedlich ausfalle. In abstrakter Sicht sei aber eine Verschwiegenheitspflicht auch seitens des OB zu bejahen.

Bei der Stellvertreter-Frage erklärt das RP, dass dem Protokoll des Ältestenrats des Gemeinderats nicht entnommen werden könne, dass eine Stellvertretung durch Wochner nicht mehr stattfinde. Der OB dürfe zwar die Reihenfolge der Stellvertreter nicht bestimmen, diese sei festgelegt. Dieser Grundsatz gelte jedoch nicht auf dem Gebiet der reinen Repräsentation. Hier könne der Bürgermeister stattdessen einen ihm geeigneten Gemeinderat bitten, den Gemeinderat und den Bürgermeister zu vertreten.

Wochner selbst habe mit seinen Äußerungen bei Facebook nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, weil unter anderem die Inhalte der Bebauungsplanung der City Mall sowieso öffentlich zu machen sind und auch der OB und die Medien über dieses Thema öffentlich berichtet hätten. Wochners Äußerungen seien aus tatsächlicher Sicht unstreitig.

In der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend schlug OB Peter Rosenberger friedliche Töne an: "Herr Wochner und ich haben uns inzwischen in der Angelegenheit ausgesprochen und werden es mit dieser heutigen Stellungnahme auch dabei belassen. Es ist uns beiden wichtig, uns gemeinsamen für die Interessen der Stadt einzusetzen."