Unter starken Sicherheitsvorkehrungen fand am Mittwoch am Landgericht die Urteilsverkündung im Hechinger Mordfall statt. Foto: Stopper

Urteilsverkündung am Hechinger Landgericht findet unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt.

Hechingen - Es war Mord, Calogero S. war der Schütze. Und der Fahrer, Carmelo B., ist als Mittäter ebenfalls ein Mörder – so fiel am Mittwoch das Urteil zu dem tödlichen Schuss aus, dem am 1. Dezember vorigen Jahres in Hechingen Umut K. zum Opfer fiel.

Calogero S. erhielt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, neun Jahre Haft erhält Carmelo B., da er unter Jugendstrafrecht fällt.

Der Besucherandrang am letzten Prozesstag war enorm. Auch die Polizeipräsenz im Landgericht war für die Urteilsverkündung noch einmal erhöht worden. Polizisten in schusssicheren Westen mit umgeschnallter Maschinenpistole, Durchleuchtungsschleuse, viele Beamte im Gerichtssaal. Einen Grund zum Eingreifen hatten sie nicht.

Als Richter Hannes Breucker und die vier weiteren Mitglieder der Richterbank den Saal betraten, war die Spannung groß. Nach der Einleitungsformel "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..." trug er vor, wie das Gericht das einschätzt, was sich aus Zeugenaussagen und objektiven Spuren der Ermittlungsbehörden ergibt: Calogero S. hat einen Mord begangen, er war der Schütze, der an der Hechinger Staig aus einem Fiat Umut K. mit einem Schuss tötete. Carmelo B. war zwar nur Fahrer, aber er war in die Anschlagspläne eingeweiht. Beide hätten ein "Team" gebildet, so Breucker, deshalb seien beide Mörder.

Die Hoffnung der beiden Angeklagten, mit ihrer Version des Tatgeschehens das Gericht zu einem Freispruch zu bewegen – darauf hatten beide Verteidiger plädiert – zerstob damit. Beide hatten sich gegenseitig bezichtigt, geschossen zu haben. Beide sagten, sie seien von der Tat des anderen völlig überrascht gewesen. Die Schmauchspuren an seinen Ärmeln erklärt Calogero S. so, er habe dem Schützen reflexartig in den Arm greifen wollen.

Warum er das nicht glaubt, fasste Richter Hannes Breucker in seiner Urteilsbegründung zusammen. Er lobte dabei ausdrücklich die "exzellente Arbeit" von Staatsanwaltschaft und Polizei, die dafür die Grundlage geschaffen habe.

Es waren viele Elemente, die am Ende wie ein Puzzle das Bild ergaben, das Calogero S. als Beifahrer der Schütze war. Die Erfahrung, dass ein Autofahrer kaum überraschend an einem anderen vorbei aus dem Beifahrerfenster schießen würde, was auch der Rechtsmediziner so sah. Die Ergebnisse eines 3-D-Tatortmodells, durch das sich in Verbindung mit dem Schusskanal der Ort der Schussabgabe ermitteln ließ, und nicht zuletzt die Aussage von Giovanni M., dem Drogendealer, dem der Schuss galt. Er identifizierte den Beifahrer als Schützen.

Dass Carmelo B. als Fahrer durch die Parkplatzsuche abgelenkt gewesen sei und vom Schuss überrascht wurde, hielt das Gericht für unglaubwürdig. Dagegen spreche, dass er direkt nach dem Schuss Gas gegeben habe. Beide junge Männer hätten sich seit ihrer Kindheit in Italien gekannt, hätten gemeinsam mit Drogen gedealt, seien gemeinsam unterwegs gewesen, um die Drogenschulden von Giovanni M. einzutreiben. Nach ergebnislosen Gesprächen mit ihren Schuldnern "haben sie die nächste Stufe der Eskalation gezündet", so der Richter. Da sei der Schuss gewesen.

Betont wurde von Hannes Breucker ausdrücklich, dass Umut K. ein Zufallsopfer war. Ziel des Anschlags seien Drogendealer gewesen, mit denen er befreundet war.

Dem dritten Angeklagten in diesem Prozess konnte lediglich Drogenhandel nachgewiesen werden. Er erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Rüdiger Kaulmann, der Anwalt von Calogero S., kündigte an, eine Revision des Urteils beim BGH anzustreben. Tobias Glenz, Anwalt von Carmelo B., zeigte sich dagegen erleichtert, dass sein Mandant nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde