Die Schlossparkschule in Geislingen. Foto: Archiv

Sexuelle Handlungen zwischen Schülern im Kindesalter: Schulleiter verhängt Schulausschluss. Kripo ermittelt. Verfahren vor Gericht.

Geislingen - Nachdem es zwischen mehreren Schülern im Kindesalter zu sexuellen Handlungen gekommen ist, hat der Leiter der Schlossparkschule Geislingen Unterrichts- und in einem Fall sogar einen Schulausschluss verhängt. Die Kripo ermittelt, das Verwaltungsgericht Sigmaringen ist eingeschaltet.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Juni. Zwischen mehreren Schülerinnen und Schülern der Schlossparkschule, alle unter 14 Jahren, alle in derselben Jahrgangsstufe, ist es nach Informationen unserer Zeitung außerhalb der Unterrichtszeiten an einem Wochenende in der Nähe des Schulgeländes zu sexuellen Handlungen gekommen. Der genaue Verlauf ist unklar. Die Kriminalpolizei ermittle, sagt ein Sprecher. Details werde man mit Rücksicht auf das Alter der Beteiligten nicht nennen.

Nachdem die Schulleitung um Rektor Eberhard Rauschenberger Kenntnis von dem Vorfall erhalten hatte, wurden gegen die beteiligten Schüler "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen" verhängt. Einige wurden zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen, gegen einen Beteiligten wurde gar ein Schulausschluss verhängt. Dieses Vorgehen stützt Rektor Rauschenberger auf das baden-württembergischen Schulgesetz: Gemäß Paragraf 90 kann zeitweise vom Unterricht oder sogar ganz von der Schule ausgeschlossen werden, wer durch ein Fehlverhalten die Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule stört.

Neben der Kriminalpolizei ist wegen der Konsequenzen, die die Schulleitung aus dem Vorfall gezogen hat, mittlerweile auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen eingeschaltet. Ein Gerichtssprecher sagte unserer Zeitung gestern, dass die Erziehungsberechtigten des Schülers, gegen den der Schulausschluss verhängt wurde, gegen diese Maßnahme vorgehen. Ein Eilverfahren sei anhängig. Das Gericht müsse prüfen, ob bei der Verhängung des Schulausschlusses formal alles korrekt gelaufen sei. Voraussischtlich in der nächsten Woche gebe es eine Entscheidung.

Strafrechtliche Konsequenzen wird es in dem Fall nicht geben, da alle Beteiligten noch im Kindesalter und damit noch nicht strafmündig sind. Die Polizei ermittle gleichwohl. Denkbar sei, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hechingen, dass beispielsweise das Jugendamt über den Vorfall informiert werde.

Wegen des Vorfalls hatte es in den vergangenen Wochen in Geislingen wilde Gerüchte gegeben, die sich nach Art der "Stillen Post" ständig hochschaukelten. Zuletzt war sogar davon die Rede, dass es während der Unterrichtszeiten im Gebäude der Schlossparkschule zur Gruppenvergewaltigung einer Schülerin gekommen sei.