Der Zollernalbkreis startet mit einer eigenen Bezahlkarte für Geflüchtete. Foto: dpa/Bodo Schackow

Die Bezahlkarte für Empfänger von Asylbewerberleistungen wird in Kürze eingeführt. Was damit rund um Albstadt, Balingen oder Hechingen möglich ist – und was nicht.

Die Vorbereitungen sind abgeschlossen – die Bezahlkarte für Empfänger von Asylbewerberleistungen im Zollernalbkreis wird laut Landratsamt in Kürze eingeführt. „Damit verbunden sind Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Bargeld, bei der Möglichkeit von Überweisungen sowie beim Kauf bestimmter Güter“, heißt es.

Die Kreisverwaltung will die bundesweite Lösung nicht abwarten und „eigene Wege gehen“. Der Zollernalbkreis führt daher ab April eine eigene Bezahlkarte für Flüchtlinge ein.

Die ersten 200 Karten seien bestellt, erklärte Dezernent Karl Wolf auf die Anfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Frank Schroft in der Kreistagssitzung: „Start ist am 1. April.“ Dabei kooperiere die Kreisverwaltung mit der Publk GmbH.

Karten zunächst für neu ankommende Asylbewerber

Zunächst werde man die Karten an die neu ankommenden Asylbewerber ausgeben, schrittweise dann auch an alle anderen Leistungsempfänger – je Bedarfsgemeinschaft, also Familien oder Paare, ein Exemplar. Außerdem erhalten jene eine Karte, die kein Girokonto haben.

„Schritt für Schritt ist die Ausweitung auf alle schon im Landkreis untergebrachten Empfänger von Asylbewerberleistungen – derzeit rund 820 Menschen – vorgesehen“, so Sozial- und Rechtsdezernent Georg Link.

Link: keine Pornografie und keine Glücksspiele

Der Wechsel auf eine bundeseinheitliche Lösung, sollte sie kommen, sei, so Wolf, „unproblematisch“. Der Verwaltungsaufwand sei „nur vorgelagert“, durch die kreiseigene „Vorab-Lösung“ entstünde kein Mehraufwand.

Sozialdezernent Georg Link präzisierte, dass die Bezahlkarten auf Baden-Württemberg begrenzt seien, und dass damit beispielsweise „keine Pornografie und keine Glücksspiele bezahlt werden können“.

Auf die Frage von SPD-Kreisrätin Angela Godawa, ob mit der Karte auch im Sozialkaufhaus, in der Apotheke oder im Tafelladen bezahlt werden könne, erklärte der Sozialdezernent, dass damit überall bezahlt werden könne, wo Visa-Karten akzeptiert werden.

Bargeldabhebung wird eingeschränkt

Insbesondere die Möglichkeit der Bargeldabhebung wird mit der Bezahlkarte laut Landratsamt beschränkt: auf 150 Euro pro Person und Monat; für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro zusätzlich.

Einkaufen kann man damit ausschließlich in Baden-Württemberg und vorwiegend in Einzelhandelsgeschäften, online nur bei Anbietern, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Online-Branchen wie Geldtransferdienstleister, Glücksspiel, Aktien- und Cryptohandel sowie Datingportale. Bei Missbrauchsverdacht bestehen Kontrollmöglichkeiten.

Das sind die monatlichen Bedarfssätze

Bezahlkarte
Die Bezahlkarte wird an Geflüchtete ausgegeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Darauf gebucht werden monatlich die zustehenden Beträge. Grundsätzlich nicht ausgegeben wird sie an Ukrainer, diese erhalten Bürgergeld.

Bedarfssätze
Für Asylbewerber gelten in Deutschlandseit 1. Januar 2024 die folgenden Bedarfssätze – davon bestritten werden muss alles außer den Kosten für die Unterkunft:

Bedarfsstufe 1
(Alleinstehende oder Alleinerziehende): 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt 

Bedarfsstufe 2
(Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft): 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro

Bedarfsstufe 3
(Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben): 204 Euro + 164 Euro = 368 Euro

Bedarfsstufe 4
(Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren): 269 Euro + 139 Euro = 408 Euro

Bedarfsstufe 5
(Kinder zwischen 6 und 13 Jahren): 204 Euro + 137 Euro = 341 Euro

Bedarfsstufe 6
(Kinder bis 5 Jahre): 180 Euro + 132 Euro = 312 Euro