Nichts geht mehr: Spielhallen dürfen sich im Tailfinger Stadtkern nicht mehr ansiedeln. Foto: Archiv

Stadt und Gemeinderat schieben "Vergnügungsstätten" in Tailfingen einen Riegel vor.

Albstadt-Tailfingen - Vergnügungsstätten würden im Stadtkern von Tailfingen aus dem Boden schießen – wenn die Stadt sie ließe. Das tut sie aber nicht.

Straftaten vorbeugen und den "negativen Erscheinungsformen von Vergnügungsstätten entgegenwirken" soll der Bebauungsplan "Stadtkern" in Tailfingen nach seiner jüngsten Änderung, die der Gemeinderat kürzlich beschlossen hatte.

"Der Sättigungsgrad an Vergnügungsstätten ist in Tailfingen erreicht", heißt es aus der Stadtverwaltung. Auch Albstadt insgesamt nehme im Umland eine Spitzenposition ein, wenn es um die Zahl von Vergnügungsstätten geht. Unter diesen Begriff fallen zum Beispiel Lokale mit Spielautomaten und Geschäfte, die "Artikel mit sexuellem Charakter verkaufen". Beides darf künftig im Gebiet "Stadtkern" nicht mehr angesiedelt werden, obwohl die Zahl der entsprechenden Bauanträge immer weiter steige, so die Stadtverwaltung. Das Gebiet, in dem solche Vergnügungsstätten künftig ausgeschlossen sein werden, liegt westlich der Hechinger Straße und der Goethestraße und erstreckt sich bis zur Ritterstraße und Wasenstraße im Westen. Im Norden endet es an der Adlerstraße, im Süden an der Martin-Luther-Straße. Nicht nur die negativen Auswirkungen auf die Umgebung gibt die Stadt als Grund für das Verbot an – traditioneller Einzelhandel und seine Käufer würden verdrängt, weil die Betreiber von Spielhallen mehr Miete zu zahlen bereit seien –, sondern auch störenden Lärm, die Beeinträchtigung des Stadtbildes und die Gefährdung kirchlicher, kultureller und sozialer Einrichtungen, von denen es gerade im betroffenen Gebiet viele gibt: Unweit liegen die Peters-, die Paulus- und die Johanneskirche, das Maschenmuseum, die Stadtbücherei, das Jugendhaus, das Kinderhaus Liliput, die Lutherschule, der Kindergarten Heusteigstraße und das Thalia-Theater. In der Kronenstraße, die mitten durch das Gebiet führt, liegt das CVJM-Haus. Ebenfalls ausgeschlossen bleiben im betreffenden Gebiet künftig Tankstellen – sie stören nach Ansicht der Stadt aus gestalterischen und verkehrstechnischen Gründen.

Gewissermaßen als Fortsetzung dieser Bestimmungen gedacht ist der Bebauungsplan Goethe- und Eisenbahnstraße – nach Ansicht der Stadtverwaltung ein Gebiet, das geprägt sei von "ersten zarten Entwicklunsansätzen". Damit spielt die Stadt auf die neu angesiedelte Friseurschule an und auf einen Einzelhändler, der dort Waren des täglichen Bedarfs anbietet.

Gleichzeitig sei für das Grundstück Eisenbahnstraße 1 ein Bauantrag für eine Spielhalle eingegangen, so die Stadt. Er hat durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Goethe- und Eisenbahnstraße ebensowenig eine Chance, wie die Anträge für die Stadtmitte. Stattdessen soll der Bereich gestalterisch und funktional aufgewertet werden.