Die Bundesstraße 27 soll zwischen Bodelshausen und Nehren nicht nur aus- sondern auch umgebaut werden. Derzeit läuft noch das Planfeststellungsverfahren. Foto: Stopper

Noch läuft das Planfeststellungsverfahren für die kommenden Ausbauarbeiten auf der Bundesstraße zwischen Bodelshausen und Nehren. Bald sollen die Pläne im Internet einsehbar sein – und Bürger die Möglichkeit haben, Einwende zu erheben.

Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen führt derzeit das Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren durch. Der Vorhabenträger ist bei dem Projekt die Bundesrepublik selbst, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Die geänderten beziehungsweise ergänzten Planunterlagen werden nun ab Montag, 13. Mai , auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen veröffentlicht, wie das Präsidium mitteilt.

Bis zum 12. Juli können Einwendungen erhoben werden

Im Frühjahr des vergangenen Jahres wurden die geänderten und ergänzten Planunterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden ausgelegt. Dies umfasste auch den erstmalig erstellten Fachbeitrag Klima. Im Rahmen der erhobenen Einwendungen wurde insbesondere kritisiert, dass die im Fachbeitrag Klima getätigten Betrachtungen in Bezug auf die mit der Landnutzung verbundenen Treibhausgas-Emissionen unvollständig seien. Der Vorhabenträger hat darauf reagiert und den Fachbeitrag Klima im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Grünland angepasst. Diese Anpassungen wurden im Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen. Zudem wurde dieser Bericht hinsichtlich der vom Vorhabenträger durchgeführten ergänzenden Kartierungen zum besonderen Artenschutz im Variantenvergleich überarbeitet.

Bürger können hierzu bis zum 12. Juli Einwendungen erheben. Die Träger öffentlicher Belange werden separat beteiligt, so das Tübinger Präsidium.

Erörterungstermin für Oktober geplant

Aufgrund einer Änderung im anzuwendenden Verfahrensrecht erfolge die Veröffentlichung der Planunterlagen ausschließlich online, heißt es weiter: Eine Auslage bei den betroffenen Städten und Gemeinden findet dementsprechend nicht statt. Bürgern ohne einem Internetzugang wird laut dem Regierungspräsidium eine anderweitige Zugangsmöglichkeit gewährt: zur diesbezüglichen Kontaktaufnahme mit der Planfeststellungsbehörde – dem Referat 24 des Regierungspräsidiums Tübingen – steht die Telefonnummer 07071/ 75 70 zur Verfügung.

Die rechtsverbindliche Bekanntmachung erfolgt unabhängig von dieser Pressemitteilung auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen unter dem zuvor genannten Link und in örtlichen Tageszeitungen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Einwendungen, die bei der ersten Beteiligungsrunde im Jahr 2020 oder im vergangenen Jahr erhoben wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit im Verfahren.

Als anschließenden Schritt plant die Planfeststellungsbehörde außerdem, einen Erörterungstermin im kommenden Oktober durchzuführen. Hierzu wird die Planfeststellungsbehörde gesondert informieren, so das Regierungspräsidium.