Der Gesundheitscampus in Calw wächst immer weiter. Die Diskussionen um dessen Zukunft könnten nun indes einmal mehr aufflammen. Foto: Thomas Fritsch

Die Beschlüsse zum Medizinkonzept 2030 sowie zur Fusion der Klinikgesellschaften fallen nun doch erst im Rahmen der regulären Sitzungstermine. Das dürfte manchem entgegenkommen. Nicht zuletzt die Bürgerinitiative wünscht sich eine erneute kritische Auseinandersetzung mit dem Fusions-Vertrag.

Nach der ersten Überraschung sollte alles ganz schnell gehen. In der vergangenen Woche war bekannt geworden: Die Entscheidungen des Calwer Kreistags in Sachen Krankenhäusern waren wegen eines Formfehlers rechtswidrig.

 

Bereits in dieser Woche sollte daher erneut beraten, bereits am kommenden Freitag neu beschlossen werden.

Und jetzt? Das ist ungewiss

Dass es überhaupt so weit kommen muss, hatte vor rund einer Woche das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Es gab damit einem Eilantrag des Kreistagsmitglieds Eberhard Bantel (Freie Wähler) statt.

Bantel hatte bemängelt, dass die Kreisräte die Unterlagen zu den betroffenen Beschlüssen erst fünf statt wie vorgeschrieben sieben Tage vor der Sitzung erhalten hatten. Dadurch sei keine ausreichende und sachgerechte Vorbereitung möglich gewesen.

Auf Wunsch der Mitglieder des Kreistags, so heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt, habe sich die Kreisverwaltung nun aber dazu entschlossen, die Themen Medizinkonzeption 2030 und Fusion der Klinikgesellschaften erst in der regulären Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses am 26. Februar zu beraten.

Die vorgesehene Sondersitzung des Gremiums am 22. Februar fällt somit aus. Dasselbe gilt für die geplante außerordentliche Sitzung des Kreistags, die für den 1. März angesetzt gewesen war. Stattdessen soll am 18. März beraten werden.

Ob dann nochmals problemlos dieselbe Entscheidung fällt, ist ungewiss.

Bernd Neufang etwa, der Vorsitzende der Bürgerinitiative Gesundheitsversorgung Kreis Calw, hatte bereits erklärt, der Gesellschaftsvertrag zur Fusion werde von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht näher in Augenschein genommen und auf Rechtsverstöße geprüft. Darauf könnte sogar eine Klage aufbauen.

Im Gespräch mit unserer Redaktion stellte Neufang jedoch klar, dass die Bürgerinitiative selbst kein Klagerecht habe. Allerdings könne beispielsweise der Antragsteller – Eberhard Bantel – eine Unterlassungsklage anstreben.

Eine solche wiederum könnte dazu führen, dass der Kreistag nicht nochmals denselben Beschluss fassen darf.

Viel wichtiger sei jedoch, so unterstreicht Neufang, dass sich der Kreistag in einer offenen Diskussion erneut mit dem Gesellschaftsvertrag auseinandersetze.

Kritisch sieht die Bürgerinitiative etwa, dass der Böblinger Landrat laut Fusionsvertrag ab dem Jahr 2030 stets Aufsichtsratsvorsitzender sei – ein Zeitpunkt, zu dem wiederum die Amtszeit von Calws Landrat Helmut Riegger abgelaufen sei.

Wird der Kreis übermäßig belastet?

Ab 2030 trägt zudem nicht mehr jeder Landkreis die jeweils eigenen Klinik-Verluste, sondern bezahlt anhand einer festen Quote. „Ist die Verlusttragungsregelung ab 2030 hinreichend bestimmt und sachgerecht?“, fragt sich Neufang. Die Bürgerinitiative befürchte, dass der Kreis Calw somit übermäßig belastet werden könnte – durch Verluste, die im Kreis Böblingen entstehen.

Nicht zuletzt sei im Gesellschaftsvertrag nicht festgeschrieben, dass dem Aufsichtsrat je ein Arbeitnehmervertreter aus den „ehemaligen“ Kreiskliniken Calw und Böblingen angehöre.

Kreisrat Bantel werde zudem das Ergebnis der Vertrags-Prüfung dem Kreistag für eine weitere Diskussion zur Verfügung stellen.