Eine Tankstellenkundin rief die Polizei. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Was man sonst bloß aus dem Profifußball kennt, wurde einer Schlägern letztlich zum Verhängnis. Der Videobeweis war so eindeutig, dass Lügen und Abstreiten einer bandenmäßig ausgeführten Schlägerei nichts nützten.

Am Amtsgericht Rottenburg wurde der Fall verhandelt, es wurde auch am gleichen Tag noch das Urteil gefällt. Die drei Täter zwischen 20 und 30 Jahren kamen auf die Idee, zwei Männer an einer Tankstelle zu schlagen. Der Vorfall ereignete sich im Oktober. Die zwei jungen Männer, die Opfer der Angeklagten wurden, waren getreten und mehrfach geschlagen worden.

Die Richterin schickte dem Verfahren die Bemerkung vorneweg, dass ein Videobeweis vorbereitet worden sei, „also überlegen Sie sich gut, was Sie heute sagen.“ Einer der Täter sagte, er sei von einem der beiden Opfer zunächst beleidigt worden – daraufhin habe er ihn geschlagen, woraufhin sein Freund versucht habe, die beiden Streithähne zu trennen. Alles wurde aber verkompliziert, da der Schlägerei ein Telefonat der Schwester eines der Angeklagten vorausging, in dem diese behauptete, dass sie Angst habe, weil zwei Leute sie schlagen wollten.

Mädchen sagt als Zeugin aus

Das junge Mädchen sagte als Zeugin aus und erklärte, dass sie von den beiden jungen Männern, die später an der Tankstelle geschlagen worden seien, bedroht worden sei – pikanterweise an der Schule. Sie sei von einem der beiden jungen Männer provoziert worden. Doch dieser sagte, dass er an der Schule gewesen sei, um mit der Lehrerin seiner Schwester zu sprechen, die ebenfalls diese Schule besuche. Er habe einen Mobbingvorfall klären wollen. Das Mädchen habe wohl etwas Angst vor dem jungen Mann gehabt, der nichts gegen sie gehabt habe und nur mit der Lehrerin etwas klären wollte. Das Mädchen informierte ihren Bruder über ihre Angst und als der junge Mann Richtung Tankstelle ging, traf er einen Freund. An der Tankstelle dann warteten schon die drei Angeklagten auf die Beiden – und einer schlug dann auch sofort zu.

Das Abwehren der Schläge half nicht viel – gegen die Tritte und Schläge waren sie letztlich machtlos. Eine Tankstellenkundin rief die Polizei, die die Angeklagten am Bahnhof festsetzen konnte. Dramatisch war, dass einer der Männer eines der Opfer an der Jacke gezogen hatte und ihn Richtung Autoverkehr gezogen hatte. Dass dabei nichts passiert ist, ist nur dem Zufall geschuldet. Nach der Schlägerei liefen alle weg.

Haft wird zur Bewährung ausgesetzt

Das Urteil lag nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die beiden Haupttäter bekamen sieben Monate Haft auf Bewährung, zudem müssen beide 2000 Euro Strafe bezahlen. Die Bewährungszeit wird drei Jahre andauern. Derjenige des Tätertrios, der nicht so viel ausgeteilt hatte, erhält sechs Monate auf Bewährung und muss zudem 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen. Auch müssen die drei Täter die Kosten des Verfahrens bezahlen.

Da es sich um eine „Spontantat“ handelte, seien die drei Täter emotional aufgewühlt gewesen, so die Richterin. Dennoch sei die Tat gemeinschaftliche Körperverletzung – die Mindeststrafe hierfür liegt bei sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Täter auf die Möglichkeit der Berufung verzichteten.