Der Anhörungsphase folgt die Güterabwägung
Es dürfte schon Herbst werden, wenn die Einwendungsfrist zu Ende ist. Danach wird Abteilung 2 alle Bedenken und Alternativvorschläge prüfen und eine Güterabwägung vornehmen – Dirk Abel legt großen Wert auf die Feststellung, dass sie dabei völlig unabhängig von Abteilung 4 agiert und keineswegs Partei ist. Im Zuge dieser Prüfung können auch noch Erörterungstermine anberaumt werden; mit dem Verfahrensende sollte man nicht vor 2023 rechnen – zwei Jahre sind die Regel. Wobei man ja schon in der Vorbereitungsphase gesehen hat, wie verlässlich solche Regeln manchmal sind.
Warum hat es eigentlich so lange gedauert? Laut Udo Hollauer mussten neue Verkehrsprognosen erstellt werde, die wiederum neue Querschnitte erbrachten und eine komplette Neuüberplanung notwendig machten. Dirk Abel wiederum verweist auf Kapazitätsengpässe bei der Landschaftsplanung und der Bestimmung der Ausgleichsmaßnahmen – und auf die Eingaben der Projektgegner.
Wie letztere sich zum Ergebnis der Planfeststellung verhalten, wenn es endlich vorliegt, ist derzeit natürlich offen – allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass es ihnen missfällt. In diesem Fall stünde ihnen der Rechtsweg nach Sigmaringen offen. Das wäre dann das nächste Kapitel einer unendlichen Geschichte.
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