Die Walpurgisnacht auf den 1. Mai lädt zu manchen Spitzbübereien ein. Doch Sachbeschädigungen sind nicht erlaubt – und erst recht nicht das Hinterlassen von fremdenfeindlichen Äußerungen oder das Verunglimpfen von Kandidaten.
Es sind nicht viele Großplakate, die die Parteien zur Europawahl in den Gemeinden in Landkreis aufgestellt haben. Aber dennoch bot die Walpurgisnacht auf den 1. Mai zumindest in drei Gemeinden den vermeintlichen Schutz etwas tun zu dürfen, was eigentlich untersagt ist.
So wurde in Aichhalden an der Sulgener Straße ein Plakat der „Grünen“ quasi grün durchgestrichen und in Mariazell in der Ortsmitte eines teilweise herabgerissen und mit einem Kommentar versehen.
Auch in der Heerstraße Rottweil sei es zu einem Vorfall gekommen. Dies alles, so eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz seien zumindest Sachbeschädigungen.
Deutlich grober gingen ein oder mehrere Unbekannte indes in der Schramberger Straße in Dunningen gegen die beiden Wahlplakate von SPD und Grünen vor. Diese, so die Polizei, wurden im Laufe des Dienstagabends beschmiert und beschädigt. Hierbei seien blaue und schwarze Sprühfarbe benutzt worden.
Ermittlungen wahrscheinlich
Jetzt, so die Sprecherin, werde sich auch die Kriminalpolizei mit dem Fall beschäftigten, da auch eine Verunglimpfung im Raum stehe. Die Kripo werde sich die betreffenden Plakate – und auch andere, falls diese ähnlich betroffen seien – anschauen und dann entsprechende Ermittlungen einleiten.
Sonja Rajsp-Lauer, Sprecherin der Grünen im Kreis, zeigt sich empört: „Wir werden rechtlich dagegen vorgehen und das anzeigen“. Das Ganze habe eine neue Qualität, da die deutlich aggressivere Aussagen hätten. Ein Bemalen der Kandidaten mit Hitler-Bärtchen sei für sie kein Spaß.