Das Schicksal von Katze Willi ist kein Einzelfall, in Villingen-Schwenningen etwa acht Monate zuvor hat es einen fast identischen Fall von Tierquälerei gegeben. (Symbolfoto) Foto: dpa

Zweiter Fall von schlimmer Tier-Misshandlung in Schwenningen. Kater ebenfalls aufgeschlitzt und getötet.

Villingen-Schwenningen - Fassungslos, wütend und erschüttert haben viele Villingen-Schwenninger darauf reagiert, als Katze Willi verstümmelt, mit aufgeschlitztem Bauch und abgetrenntem Schwanz, aufgefunden worden ist. Kaum zu glauben: Aber Katze Willis Schicksal ist kein Einzelfall.

Der Tod der erst eineinhalb Jahre alten Katzendame Willi war grausam. Völlig verstümmelt wurde das Tier auf einer Wiese nahe der AOK im Villinger Gebiet Roßwette gefunden. Nicht nur Familie Hoffmann, zu der Willi gehörte, sondern auch unzählige andere Tierfreunde waren fassungslos. Ihr Entsetzen brach sich in unzähligen emotionalen Kommentaren im Internet Bahn, aber auch in der Hilfsbereitschaft, mit der sie Familie Hoffmann auf der Suche nach dem oder den Tätern unter die Arme greifen wollten. Privat- und Geschäftsleute boten Bargeld an, das zur Belohnung für Hinweise, die zum Täter führen, ausgesetzt worden ist. Vergeblich: "Es gingen keine Zeugenhinweise ein", erklärte nun Dieter Popp vom Polizeipräsidium in Tuttlingen auf Anfrage des Schwarzwälder Boten.

Popp bestätigt auch Informationen unserer Zeitung, wonach das Schicksal von Katze Willi kein Einzelfall ist, sondern es in Villingen-Schwenningen etwa acht Monate zuvor einen fast identischen Fall von Tierquälerei gegeben habe.

Damals, in der Nacht vom 17. auf den 18. März, war es der Kater von Marijan Strugar, der einem Tierschänder ins Netz ging. Es war in Schwenningen, im Wohngebiet Kleines Eschle. Und auch hier ging der Täter denkbar grausam vor. Der Kater sei am Bauch, "vom Hals bis zum Unterleib", aufgeschlitzt worden. Wie Müll wurde der Kater vom Täter dann in einer Plastiktüte entsorgt, die gefüllt mit dem Katzenleichnam und den offenbar bei der Verstümmelung benutzten Einweghandschuhen, auf dem Grünstreifen an der Kreuzung abgestellt worden ist.

Der Fall ist aktenkundig. Dieter Popp von der Polizei sagt, dass angesichts der ähnlichen Vorgehensweise nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um ein- und denselben Täter handle. In beiden Fällen ist unklar, ob die Tiere noch gelebt haben, als ihre Körper mit einem scharfen Gegenstand aufgeschlitzt worden sind.

Als Strugar unseren Bericht über Willis schrecklichen Tod im November gelesen hatte, hat ihn dieser "tief ins Herz getroffen". Böse Erinnerungen wurden wach: "Vor ziemlich genau acht Monaten hat unserem Kater jemand auf genau dieselbe Art in Schwenningen das Leben genommen", schrieb er dann an die Redaktion. Und er stellt sich Fragen, die sich nach der Berichterstattung viele stellen: "Wo leben wir, und warum machen Menschen aus unserer nächsten Umgebung solch grauenvolle Taten? Man darf gar nicht darüber nachdenken, was so ein, in meinen Augen, kranker Mensch in Zukunft noch anstellt?"

Wie Familie Hoffmann im November so stellte auch Familie Strugar im März Anzeige gegen unbekannt. Doch die brachte nach vier Monaten nur ein ernüchterndes Ergebnis: die vorläufige Verfahrenseinstellung.

Dieter Popp von der Polizei erklärt, warum: Werde kein Täter ermittelt, dann werde der Fall an die Staatsanwaltschaft übermittelt mit dem Vermerk "z. N.", was so viel heißt wie: "zum Nachteil". Die Staatsanwaltschaft stelle das Verfahren dann in der Regel ein, allerdings nur im Rahmen einer vorläufigen Verfahrenseinstellung. Und das hat einen guten Grund: Wird zu einem späteren Zeitpunkt, etwa bei einer ähnlichen Tat, ein Tatverdächtiger ermittelt, kann ein nur vorläufig eingestellter Fall erneut aufgerollt werden, um nach möglichen Verbindungen zu suchen – möglicherweise ist der Täter von heute auch der Täter von damals gewesen.

Das in den beiden Fällen von Tierquälerei kein Kavaliersdelikt vorliegt, wird aus dem zu erwartenden Strafmaß für die Tierschänder deutlich: Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, erläutert Popp, können die Fälle geahndet werden. Laut Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes liege ein "gravierender Verstoß" gegen das Tierschutzgesetz vor. Behandelt wird in diesem Gesetz alles von der Schlachtung bis hin zur Tötung von Tieren. Wer ein Wirbeltier ohne Grund, beispielsweise "aus Rohheit" und unter dem Zufügen "erheblicher Schmerzen oder Leiden" misshandelt, soll nach diesem Gesetz besonders hart bestraft werden.

Auch der Fall Willi wurde mittlerweile an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Familie Strugar indes hofft weiter auf die Ahndung des Verbrechens an ihrem Kater im März. Auch wenn sie mittlerweile eine neue Samtpfote in ihrer Mitte begrüßen darf: "Wie es der Zufall will, ist uns vorletzten Sonntag beim Spaziergang ein junger, vermutlich ausgesetzter Kater rund ein bis zwei Kilometer nach Hause gefolgt und genießt jetzt bei uns die warme Stube."