Aktive Drogenszene
Dabei wurde deutlich: Villingen-Schwenningen verfügt weiterhin über eine ausgeprägte Drogenszene, bei der wohl das Prinzip gilt: "Jeder kauft von jedem." Teil dieses Geflechts waren die Angeklagten – bis die Ermittlungsbehörden dem Treiben in einer gezielten und aufsehenerregenden Aktion von Zoll und Polizei am 16. August ein Ende setzten und die Dealer festnahmen (unser Bild).
Die Männer sollen die Geschäfte nicht nur dazu genutzt haben, um ihren teilweise ausgeprägten Drogenkonsum zu finanzieren. Aufgrund teils fehlender Arbeitserlaubnisse sei der Handel auch gewerbsmäßig erfolgt. Da wäre beispielsweise ein syrischer Familienvater, der aufgrund der Phantomschmerzen den Einstieg in den Drogenverkauf gefunden haben soll und bei größeren Beschaffungsfahrten in Hamburg, Leipzig oder Wismar mit dabei war. Der 34-Jährige, der im Krieg ein Bein verloren hatte, war überwiegend geständig. Das Gericht verurteilte ihn zu vier Jahren und sechs Monaten
In einem anderen jungen Mann, der vom Recht zu Schweigen Gebrauch machte und bei dem bis zuletzt das Alter unklar blieb, sah man den Dreh- und Angelpunkt innerhalb der Bande. Sein Verteidiger verwies in seinem Plädoyer, auch mit Blick auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, auf eine "Reifeverzögerung", für welche unter anderem der Berufswunsch, Fußballer zu werden oder eine Dönerbude zu führen, sprechen würde. Am Ende brach dieser, zum Entsetzen seines Verteidigers, sein Schweigen und gab zu: "Ich hab auch Scheiße gebaut." Das sah das Gericht ebenfalls so und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.
Zur Aufklärung beigetragen hatte hingegen ein 22-jähriger Syrers. Dieser gab früh ein vollumfängliches Geständnis ab, half freiwillig mit, weitere Straftaten aufzuklären und erklärte am Ende, dass es ihm leid tun würde, er nicht mehr kriminell sein und nicht mehr vor Gericht stehen wolle. "Ich will mein Leben besser machen". Seine Mithilfe rechnete ihm die Kammer an, er kam mit einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten davon.
Die weiteren Angeklagten erhielten Strafen zwischen einem Jahr auf Bewährung (der Syrer war bereits vergangene Woche aufgrund einiger entkräfteter Vorwurfe auf freien Fuß gesetzt worden) und fünf Jahren und drei Monaten. Die Haftbefehle wurden aufrecht erhalten, weshalb die Dealer direkt wieder in den Knast wanderten. Das Gericht ordnete außerdem den Einzug des Werteersatzes für die Drogengeschäfte in Höhe von knapp 160.000 Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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