Egal ob Piloten oder Naturschutzverbände – die Kläger gegen Windräder kommen aus den unterschiedlichsten Lagern. Der Verwaltungsgerichtshof hat noch viele andere brisante Fälle.
In der nächsten Woche befindet das Oberverwaltungsgericht in Münster darüber, ob die AfD-Bundespartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wird dann keine Beobachter nach Westfalen schicken. Er erwarte sich „keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn“, sagt VGH-Präsident Malte Graßhoff. Zumindest nicht für das, was auf den Schreibtischen der Mannheimer Richter liegt. Dort lesen die Mitglieder des ersten Senats gerade die umfangreichen Schriftsätze, die im Südwesten zum gleichen Thema eingegangen sind. „Im zweiten oder dritten Quartal“ werde aller Voraussicht nach darüber befunden, ob der AfD-Landesverband vom hiesigen Verfassungsschutz zurecht als Verdachtsfall beobachtet wird. Auch wenn es keine mündliche Verhandlung in diesem Eilverfahren geben wird – es gehört mutmaßlich zu denen, die am meisten Blicke auf die Arbeit der Mannheimer Verwaltungsrichter lenken wird.