Mittlerweile liegen die Fallakten bei der Staatsanwaltschaft Waldshut. (Symbolfoto) Foto: May

Im Fall der verschwundenen Scarlett S. ist von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen nach einer Anzeige ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Wanderin wird nun seit fast einem Jahr vermisst.

St. Blasien/Todtmoos/Wehr - Vorausgegangen war Anfang August eine Strafanzeige mit der Behauptung, die junge Frau aus Bad Lippspringe (Nordrhein-Westfalen) sei ermordet worden. Damit sei aus dem Vermisstenfall automatisch ein Todesermittlungsverfahren geworden, für das nun nicht mehr allein die Polizei zuständig sei. Handfeste Hinweise auf ein Verbrechen gebe es aber nach wie vor nicht.

Die junge Frau war am 10. September 2020 bei Todtmoos (Kreis Waldshut) spurlos verschwunden.

Wurde sie Opfer eines Verbrechens?

Knapp ein Jahr lang war der Fall als Vermisstenfahndung von der Polizei in Paderborn geführt worden. Diese war für den Fall zuständig, da Scarlett S. in der Nähe von Paderborn ihren Wohnsitz hat. Nun aber wurde Strafanzeige erstattet: Scarlett S. sei Opfer einer Straftat geworden, so die These. Dadurch ging der Fall an die Staatsanwaltschaft Waldshut, da sich die mutmaßliche Straftat in deren Zuständigkeitsbereich ereignet haben soll. Ein Todesermittlungsverfahren, das in so einem Fall eingeleitet wird, soll die Todesursache eines Menschen herausfinden, wenn im Raum steht, dass es sich um einen nicht natürlichen Todesfall - zum Beispiel durch ein Verbrechen - handelt.

Die Staatsanwaltschaft wird nun vor allem nochmals Zeugen verhören. Sollte sich daraus ein Verdacht für eine Straftat ergeben, wird Strafanzeige erstattet. 

Bilder der vermissten Frau können auf dem Fahndungsportal der Polizei eingesehen werden.