Das Polizeipräsidium hat nun auf das Vorgehen vieler Internetnutzer beim vermeintlichen Schramberger Vermisstenfall reagiert. Foto: dpa

Präsidium Konstanz gibt Rückmeldung wegen vermeintlichem Vermisstenfall in Schramberg. 

Um den Jahreswechsel herum hat der Fall einer vermeintlich vermissten 19-jährigen Schrambergerin hohe Wellen im Netz geschlagen. Nun meldet sich die Polizei wegen privaten Vermisstensuchen im Internet zu Wort.

Schramberg - Die Polizei schreibt "Aktueller Fall: Eine Frau aus einer Schwarzwaldgemeinde macht sich nach den Weihnachtstagen große Sorgen, weil eine Angehörige sich seit Tagen nicht gemeldet hat. Sie verbreitet eine private Suchmeldung mit vollem Namen, Foto und Infos der jungen Frau in einem sozialen Netzwerk." In diesem sei die Aufregung groß. "Ohne Kenntnis der vollen Fakten und der Ermittlungsmaßnahmen wird der Polizei fälschlicherweise Untätigkeit vorgeworfen und die persönlichen Daten der Betroffenen weiterverbreitet", heißt es weiter.

Die 19-Jährige sei dann von Polizeibeamten in einer anderen Gemeinde angetroffen worden. "Sie ist mittlerweile wieder zuhause und befand sich zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Ihre Abwesenheit beruhte auf ihrer eigenen Entscheidung."

Eben darauf hätten auch bereits sehr frühzeitig die ausführlichen Nachforschungen der Polizei Schramberg hingedeutet, die sehr zeitnah nach dem Erstatten der Vermisstenanzeige aufgenommen wurden. "Als Polizei nehmen wir jeden möglichen Vermisstenfall ernst", heißt es in der Mitteilung ausdrücklich. Die Polizei fügt eine Erklärung an, warum es "nicht schlau ist, private Fahndungsaufrufe im Internet zu teilen und weiterzuverbreiten". Gut gemeint sei nämlich nicht immer gut gemacht: Das Teilen privater Vermisstenaufrufe in den sozialen Netzwerken berge einige Fallstricke, die unter Umständen für den helfenden Teiler, aber auch für den vermissten Menschen selber "sehr problematisch" werden könnten. Die Polizei erklärt, warum – und dankt abschließend für das Verständnis:

Ist der Aufruf echt oder ein Fake?

"Diese Frage könnt ihr nicht beantworten, es sei denn, ihr kennt die Umstände des Falls und die Geschichte hinter den vermissten Menschen. Vielleicht fallt ihr auf einen Fake herein und verbreitet die persönlichen Daten eines Menschen, der entweder gar nicht vermisst wird, oder von dem es kein Einverständnis für die Veröffentlichung seines Fotos gibt. Die Gefahr dabei: Dies kann teuer werden, und ihr lernt den vermeintlich Vermissten mit hohen finanziellen Regressforderungen unter Umständen vor Gericht persönlich kennen."

Ist der Mensch aktuell noch vermisst?

"Auch diese Frage könnt ihr nicht beantworten. Vielleicht denken die Urheber einer privaten Suche noch daran, auf ihrer eigenen Seite das Auffinden zu vermelden, aber ihr werdet darüber nicht informiert, wenn ihr den Aufruf nicht direkt von der Ursprungsseite aus geteilt und die Seite auch abonniert habt. Ihr habt dann also einen Beitrag geteilt, der vielleicht nicht mehr aktuell ist. Auf eurer Seite bleiben die persönlichen Daten des gar nicht mehr vermissten Menschen stehen, obwohl sie natürlich gelöscht werden müssten. Das birgt dann die gleichen Gefahren beziehungsweise Folgen, wie eben erwähnt."

Was hat das für Folgen für den vermissten Menschen?

" Ein einmal ins Internet gesetztes Foto/Plakat mit Namen und persönlichen Angaben, ist nicht mehr aus der virtuellen Welt herauszuholen. Das Internet vergisst nichts. So sieht sich ein junger Mensch, der vielleicht mal "ausgebüchst" ist und von seinen besorgten Angehörigen verzweifelt privat im Internet gesucht wird, stets mit seiner pubertären Vergangenheit konfrontiert. Und auch zukünftige Arbeitgeber durchforsten möglicherweise die sozialen Medien vor einer Einstellung und versuchen, sich Informationen über ihren neuen Azubi oder Mitarbeiter zu besorgen. Zwar ist ›Weglaufen‹ nicht strafbar, aber es zeigt zumindest, dass der junge Mensch irgendein Problem in seinem sozialen Umfeld hatte, weswegen er es verließ. Ob man ihm oder ihr damit wirklich einen Gefallen tut? Daher Vorsicht beim Teilen von privaten Vermisstensuchen."

Wie ist dann das Vorgehen?

"Das Teilen offizieller polizeilicher Vermisstenaufrufe ist hingegen ausdrücklich erwünscht. Die Polizei geht deswegen äußerst behutsam und nur sehr selten tatsächlich mit einer öffentlichen Fahndung auf die Suche nach vermissten Menschen. Vorher wird sorgsam abgewogen, ob die aufgezählten Nachteile einer Öffentlichkeitsfahndung hingenommen werden – eben weil die Gefahrenlage es erfordert.️"

Was für eine Rolle spielt der Datenschutz?

"Dieser muss immer gewahrt werden. Darum setzen wir auch keine persönlichen Daten von Gesuchten direkt auf Facebook. Sie werden bei Suchmeldungen immer auf das Fahndungsportal der Polizei Baden-Württemberg weitergeleitet. Nur dort sind die persönlichen Daten und Fotos der gesuchten Menschen gespeichert. Dort werden sie unverzüglich von der Polizei gelöscht, sobald die Gefahr gebannt ist. Teilt ihr eine polizeiliche Fahndung, habt ihr keine Probleme, weil die Polizei dafür sorgt, dass die Daten gelöscht werden. Der Link auf die Vermisstenmeldung, die ihr geteilt habt, läuft dann ins Leere. Ihr habt geholfen, sind auf keinen Fake hereingefallen und seht euch auch keinen Regressforderungen ausgesetzt."

Weitere Informationen: https://fahndung.polizei-bw.de/