Wer auf der Ortsdurchfahrt von Unterhaugstett unterwegs ist, muss künftig runter vom Gas. Foto: Biermayer

Lange haben Anwohner für eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ortsdurchfahrt von Unterhaugstett gekämpft. Jetzt soll es möglichst schnell gehen.

Bad Liebenzell-Unterhaugstett - Mit einer Unterschriftenaktion kämpften Unterhaugstetter für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es folgte ein Lärmgutachten.

Der Gemeinderat von Bad Liebenzell entschied sich auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt für Tempo 40. Doch das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe spielten nicht mit. Die Ortsdurchfahrt ist eine Landesstraße. Und dort seien die Anwohner nicht gleichermaßen durch Verkehrslärm geplagt, argumentierten die Behörden. Auch die Sicherheit rechtfertige keine Geschwindigkeitsbeschränkung in der gesamten Ortsdurchfahrt.

Nur ein Teil betroffen

Immerhin kommt zwischen der Einmündung der Albert-Schweitzer-Straße und der Neuhausener Straße eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem Abschnitt soll sogar Tempo 30 kommen, weil dort nach Ansicht der Behörden die Anwohner besonders durch den Verkehrslärm geplagt werden.

Keine Alternative

In der Gemeinderatssitzung Ende September ist über die Problematik gar nicht mehr diskutiert worden. Das Gremium fand sich damit ab und billigte den Vorschlag von Landratsamt und Regierungspräsidium. Die Alternative wäre gewesen, vor Gericht für Tempo 40 auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt zu kämpfen. Das hätte aber wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, wie Rainer Becht vom Bauamt der Stadt bereits vor der Sommerpause dem Gemeinderat deutlich machte. Becht ist im Rathaus zuständig für Stadtplanung und Bauverwaltung.

Diese Woche Post von der Stadt

Und wie geht es jetzt weiter? Das Landratsamt Calw wartet noch auf eine Stellungnahme der Stadt Bad Liebenzell, teilte Janina Dinkelaker, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, am Mittwoch auf Anfrage unserer Redaktion mit. Diese Stellungnahme geht noch diese Woche an das Landratsamt, teilte Becht ebenfalls am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion mit. Dann befasst sich noch einmal das Regierungspräsidium in Karlsruhe mit der Sache. Wenn es um den Lärmaktionsplan und damit um eine Bundesangelegenheit geht, ist Karlsruhe mit im Boot, erläuterte Dinkelaker. Danach ist wieder das Landratsamt am Zug und erlässt eine verkehrsrechtliche Anordnung, wie es im Behördendeutsch heißt. Dann wäre der Weg frei für das Aufstellen der Schilder.