Die temporeduzierten Bereiche auf der B 462 sollen ausgeweitet werden. Foto: Riesterer

Wie soll der Verkehrslärm an der B 462 künftig weiter eingeschränkt werden? Das ist Hauptfrage, die die Verwaltung beim Aufstellen des Lärmaktionsplans klären muss.

Schramberg - Der Technikausschuss trifft sich am kommenden Donnerstag, 17. März – und die Räte haben neben der Steige mit dem Lärmaktionsplan ein weiteres Verkehrsthema auf dem Tisch. "Mit der Ausarbeitung hat die Stadt das Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation aus Freiburg beauftragt", erinnert die Verwaltung in einer Beschlussvorlage. Der nächste Schritt sieht nun die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan-Entwurfs vor.

Mit der Kenntnisnahme eines Kurzberichts zum aktuellen Stand soll der Gemeinderat eben dies ermöglichen und so die Fortführung des Verfahrens vorantreiben. Die Kosten, die für die Umsetzung des Lärmaktionsplans erforderlich sind, könnten noch nicht abgeschätzt werden, heißt es weiter in der Vorlage. "Aufgrund bereits durchgeführter Maßnahmen zur Lärmminderung ist jedoch mit einem geringen finanziellen Aufwand zu rechnen." Welche Maßnahmen künftig darüber hinaus vorstellbar sind, verrät ein Blick in den Musterentwurf des Plans.

Wie viele sind betroffen?

Darin werden zunächst die Rahmenbedingungen in Schramberg und der rechtliche Hintergrund (siehe Info) beschrieben sowie die Ist-Situation entlang der B 462 anhand des Schalldruckpegels in Dezibel (A) bewertet. Dort liegen teilweise "hohe Verkehrsmengen kombiniert mit einer dicht an die Straße angrenzenden Wohnbebauung vor", heißt es in dem Entwurf. So seien 110 Menschen ganztägig "sehr hohen Belastungen" des Straßenverkehrslärms von mehr als 70 dB(A) ausgesetzt, das wird abgestuft bis zu insgesamt 356 Schrambergern, die in der Nacht "hohen" Belastungen (mehr als 55 dB(A)) ausgesetzt sind.

Geplante Maßnahmen

Als bereits vorhandene Maßnahmen zählt die Verwaltung unter anderem die Tempo-30-Zone zwischen H.A.U. und Tiersteinstraße, die Geschwindigkeitsanzeigen bei H.A.U sowie im Hammergraben oder den neuen Blitzer beim Aldi-Markt auf.

Als "geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre" sieht der Entwurf einige Punkte vor. Zuerst wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeführt auf 30 oder 40 Stundenkilometer (km/h) ganztägig oder 30 km/h nachts "ab dem Ortseingang und bis zur Einmündung der Straße ›Gewerbepark H.A.U.‹ sowie ab der Einmündung der Tiersteinstraße bis etwa auf Höhe der Zimmerei Lauble". Auch das Verwenden lärmoptimierten Asphalts "ab der Oberndorfer Straße in Richtung Westen bis etwa auf Höhe der Zimmerei Lauble" und auf Höhe des Haldenhofs wird erwähnt. In diesem Bereich sind zudem Lärmschutzwände (aktiver Lärmschutz) mit einer Höhe von drei Metern vorgesehen.

Fenster-Förderung selbst beantragen

In den Bereich des passiven Lärmschutzes fallen beispielsweise Schallschutzfenster. Solch eine bauliche Lärmsanierung "stellt eine freiwillige Leistung dar, die abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt wird. Auf Lärmsanierungsmaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch", hatte Stadtplanungs-Chef Bent Liebrich bereits 2021 im Gespräch mit unserer Redaktion ausgeführt. Die Voraussetzungen für die Bezuschussung sind, dass das Gebäude oder der Bebauungsplan älter als 1. April 1974 sind, gewisse Lärmsanierungsgrenzen überschritten werden und noch keine Lärmsanierungsmaßnahmen an dem betroffenen Gebäude umgesetzt wurden. "Informationen zu Förderprogrammen können über die Gemeinde bezogen werden", sagt die Verwaltung hierbei Unterstützung zu.

Beachten in der Stadtplanung

Auch durch eine "angepasste Stadtplanung" soll das Thema Lärmminderung künftig mehr beachtet werden. Oder: Lärm wird immer mehr zum Mit-Entscheidungskriterium bei der Entwicklung der Kommune. Wohnen, Einkaufen, Arbeiten und Freizeit sollen, wenn möglich, über kurze, nicht-motorisierte Wege erreicht werden können, das Radnetz soll mehr in den Fokus rücken. "Auch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren soll im Einzelfall die Lärmsituation untersucht und gegebenenfalls Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden", schreibt die Stadt. Durch all die erwähnten Maßnahmen schätzt die Stadt in dem Entwurf, dass die Zahl der lärmbetroffenen Personen gar um 500 reduziert werden kann.

Info: Darum geht’s

Das Aufstellen eines Lärmaktionsplans ist keine Schramberger Idee, sondern gesetzlich verbindlich geregelt. Ihren Ursprung haben sie in einer EU-Richtlinie – Kommunen müssen sich darin primär mit den Lärmimmissionen aus den Bereichen Straßen-, Schienen- und Flugverkehr auseinandersetzen. Als Datenbasis stellt die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) Erhebungen wie Lärmkarten zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden müssen. Der Grenzwert für Straßen liegt bei 8200 Fahrzeugen täglich – Schramberg muss sich offiziell laut diesen Karten also nur um die B 462 kümmern. Das Ziel des Lärmaktionsplans ist leicht zusammenzufassen: Es gilt, die vorherrschende Lärmbelastung der Bevölkerung in den ausgemachten Bereichen zu mindern.

Aufgebaut ist das Verfahren ähnlich jenen, die von Bebauungsplänen bekannt sind: So ist beispielsweise eine Entwurfs-Aufstellung, eine öffentliche Auslegung inklusive dem Einarbeiten der daraufhin eingereichten Anregungen der Träger öffentlicher Belange oder die typische Beschluss-Reihenfolge in den städtischen Gremien nötig. Der Aufstellungsbeschluss durch den Schramberger Gemeinderat erfolgte im März vergangenen Jahres.