Die B 462 ist die einzige Straße, bei der Schramberg zum Aufstellen eines Lärmaktionsplans angehalten ist. Stadtplaner Bent Liebrich betonte aber in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik, dass im Verfahren auch stets Anregungen bezüglich anderer Bereiche aufgenommen werden. Foto: Riesterer

Die Stadt Schramberg möchte wie berichtet ihren Lärmaktionsplan auf den Weg bringen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat das nun dem Gemeinderat für dessen nächste Sitzung einstimmig empfohlen.

Schramberg - Zu viel Lärm kann bekanntlich krank machen. Ein Mittel dagegen sind die sogenannten Lärmaktionspläne. Diese müssen – schon seit einigen Jahren eigentlich – für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen aufgestellt werden und beinhalten verschiedene Maßnahmen, wie die von Lärm betroffenen Bewohner geschützt werden können.

Schramberg, "erinnerte" Stadtplanungs-Abteilungsleiter Bent Liebrich nun im Ausschuss, hat keinen Bahnhof oder Flughafen und ist auch kein Ballungsraum. Also trifft nur die Sache mit den Straßen zu. Zudem gab er den Räten eine Zusammenfassung, wie es ursprünglich aus dem Europarecht heraus über die Grundlagenschaffung im Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu gekommen ist, dass solche Lärmaktionspläne aufgestellt werden müssen. Wie Schramberg, betonte Liebrich, habe etwa die Hälfte aller Kommunen das Vorhaben noch nicht umgesetzt. "Wir wollen unseren Plan nun aber dieses Jahr in Angriff nehmen", so Liebrich.

Etwas im Verzug

Dafür sei man bereits mit dem Fachbüro "Fichter Water und Transportation" an der Sache dran. Dieses soll im Falle eines Beschlusses auch damit beauftragt werden, das Verfahren weiterhin zu begleiten. Ganz freiwillig kommt die Entscheidung wohl allerdings nicht: Wie in der Beschlussvorlage zu lesen ist, droht aufgrund der vielerorts noch nicht vorhandenen Lärmaktionspläne ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Das erhöht den Druck auf die Kommunen selbstredend.

Rein von den Vorgaben und Zahlen muss sich die Schramberger Verwaltung bei ihrem Plan nur auf die B 462 konzentrieren. Entscheidend ist die Grenze von 8200 Fahrzeugen täglich. Das gebe es eben nur an der Bundesstraße. Die Zahlen, erklärte Liebrich, stammen von 2017 und werden von der Landesanstalt für Umwelt bereitgestellt.

Jürgen Kaupp (CDU) war sich sicher, dass so viele Fahrzeuge eigentlich auch in Waldmössingen vorkommen müssten und verwies auf Zahlen im 9000er-Bereich aus dem Nachbarort Seedorf, mit dem man sich immerhin auch ein interkommunales Industriegebiet teile. Liebrich verwies seinerseits darauf, dass eben nur die Zahlen der Landesanstalt als Basis zur Verfügung stünden. Deshalb, betonte Liebrich, würden die Lärmaktionspläne nach Fertigstellung aber alle fünf Jahre auf mögliche Änderungen bei den nötigen Bereichen und daraus ergehende potenzielle Nachjustierungen bei den Maßnahmen überprüft.

Auch die Lärmkarten des Landes wurden bislang in diesen Zeitabschnitten aktualisiert. Zudem betonte der Stadtplaner, dass die Anregungen und Belange von Schrambergern "nicht unter den Tisch fallen", deren Lärmbelastung unter den Grenzwerten liegt. "Wir werden auch andere Bereiche explizit untersuchen", so Liebrich.

Bei den Verfahrensschritten, erklärte er, läuft vieles ähnlich zum Vorgehen bei Bebauungsplänen ab. So ist beispielsweise eine Entwurfs-Aufstellung, eine öffentliche Auslegung inklusive dem Einarbeiten der daraufhin eingereichten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und die typische Beschluss-Reihenfolge in den städtischen Gremien nötig. Auf Nachfrage aus dem Gremium schätzte Fachbereichsleiterin Petra Schmidtmann-Deniz, dass der Lärmaktionsplan in etwa einem Jahr fix und fertig sein könne – dann geht es an die Umsetzung der darin enthaltenden Maßnahmen.

Welche Maßnahmen?

Welche Maßnahmen konkret angedacht seien, wollten einige Räte wissen. Martin Himmelheber (SPD/Buntspecht) nannte die Subventionen von bestimmten Fenstern selbst als Beispiel – neben der klassischen Maßnahme, dem Tempolimit. Liebrich verwies darauf, dass sich die konkreten Maßnahmen im Verlauf des Verfahrens herausstellten, wenn beispielsweise auch die topografische Ausgangslage einbezogen sei. Flüsterasphalt, ergänzte Schmidtmann-Deniz, mache bei Stop-and-Go-Stellen wie etwa der B 462 an der Oberndorfer Straße keinen Sinn.

"Also legt das Land fest, wo wir handeln müssen, zahlen müssen wir dann aber alles selbst?", fragte Emil Rode (Freie Liste) hinsichtlich bereits im Haushalt aufgeführter 20 000 Euro sowie den durch die Maßnahmen entstehenden Folgekosten. Das bejahte Liebrich, der aber auch betonte, dass sich die Folgekosten beispielsweise beim Aufstellen von Tempolimit-Schildern in Grenzen halten.

Als Oskar Rapp auf den Sinn aufwendiger baulicher Maßnahmen hinsichtlich einer kommenden Talumfahrung hinwies, betonte Liebrich, dass die Sinnhaftigkeit stets berücksichtigt würde. "Bei der Talumfahrung ist lediglich die Vorplanung gegebenenfalls 2025 abgeschlossen", erinnerte Himmelheber. Wenn der Lärmaktionsplan wirklich nur ein Jahr dauere, sollte man die Lärm-Geplagten dann doch nicht so lange warten lassen.

Nicht Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr, sondern ihr zweiter ehrenamtlicher Stellvertreter Martin Himmelheber (SPD/Buntspecht) hat die jüngste Sitzung des städtischen Ausschusses für Umwelt und Technik geleitet. Dorothee Eisenlohr habe ihn etwa eine dreiviertel Stunde vor Sitzungsbeginn angerufen und aufgrund von persönlichen Gründen darum gebeten, dass er die Leitung übernehme, erklärte Himmelheber.