Hier soll die Situation am vergangenen Rottweiler Stadtfest eskaliert sein. Foto: Luft

Starker Alkoholeinfluss kann schwere Folgen mit sich bringen. Wie in dem kürzlich verhandelten Fall eines 58-Jährigen.

Beim Rottweiler Stadtfest im September 2022 hatte sich der damals 57-Jährige schwer alkoholisiert der Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Angriff auf Polizeibeamte schuldig gemacht. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten.

Streit eskalierte

Zur Auseinandersetzung kam es am 11. September, gegen 2.40 Uhr vor der Alten Post. Nachdem der Angeklagte aus dem Lokal verwiesen wurde, weil er offenbar alkoholisiert Frauen belästigt haben soll, verlangte er von einem Security-Mitarbeiter seine Jacke zurück. Nachdem diese nicht aufgefunden werden konnte und der Mitarbeiter ihm erklärte, er solle sich am nächsten Tag wieder melden, wurde der Beschuldigte ausfallend.

Er drohte dem Security-Mitarbeiter, dass dieser in der Nacht sterben werde, wenn er, der 57-Jährige, nicht seine Jacke zurückbekomme. Daraufhin ohrfeigte der Angeklagte den Sicherheitsbeauftragten. Dieser bezeichnete die Tat im Zeugenstand als „Ereignis, das man nicht so schnell vergisst.“

Polizeibeamter an Nase verletzt

Die Polizei ordnete einen Alkoholtest an, gegen den der Beschuldigte sich wehrte. So schlug er laut Anklage unvermittelt mit dem Kopf gegen einen Polizeibeamten, der noch rechtzeitig ausweichen konnte. Es sei lediglich, so die Aussage eines Beamten, zu einer leichten Schwellung der Nase gekommen. Im Krankenhaus wurde eine Alkoholkonzentration von 2,3 Promille bei dem Angeklagten nachgewiesen.

Beschuldigter gibt Erinnerungslücken an

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht voller Reue. „Ich schäme mich für das, was passiert ist“, so der 58-Jährige. Er entschuldigte sich bei allen Geschädigten und gab an, sich nicht an den Vorfall erinnern zu können und von sich selbst geschockt zu sein.

Er erinnere sich lediglich, am Tatabend in der Nähe des Schwarzen Tors gewesen zu sein und Bier getrunken zu haben. Gegen 19 Uhr sei er in die Stadtmitte gegangen. An seinen Aufenthalt bei der Alten Post könne er sich nicht erinnern, genauso wenig an seinen Kontakt mit der Polizei. Lediglich ein Schlag sei in seiner Erinnerung und dass er zu Boden ging. Seinen Verbleib in der Zelle habe er ebenso nicht im Gedächtnis. Er wisse auch nicht, wie er nach Hause gekommen sei.

Schwere Schicksalsschläge führten zu Alkoholkonsum

Er gab an, sich an diesem Tag im Ausnahmezustand befunden zu haben. Sein Leben sei durch mehrere Schicksalsschläge erschüttert worden, was ihn zum regelmäßigen Alkoholkonsum getrieben habe.

Dadurch kam es auch im Juni 2019 zum Verlust seines Führerscheins, als er wegen Trunkenheit am Steuer erwischt wurde. Nach Entzug seines Führerscheins habe er seinen Alkoholkonsum reduziert und schließlich, bis zu besagtem Vorfall im September 2022, keinen Alkohol mehr getrunken. Das habe er auch eigentlich an jenem Abend nicht vorgehabt, es aber dann während Gesprächen angefangen, gab er an.

Zeugen berichteten, der Angeklagte sei stark alkoholisiert gewesen, habe den Anweisungen und Gesprächen aber folgen können. So ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Die angegebenen Erinnerungslücken hielt das Gericht für glaubhaft. Positiv wurde dem Angeklagten angerechnet, dass er nie zuvor durch Gewalttaten auffällig geworden war.

Der 58-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt.